Ausführlicher Ratgeber
Ratgeber & Hintergrund
Wie funktioniert die Gewerbesteuer?
Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag erhoben. Zuerst bildet das Finanzamt den Steuermessbetrag mit der bundeseinheitlichen Messzahl von 3,5 %.
Die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit ihrem Hebesatz – z. B. 410 % in Berlin, 490 % in München. Gewerbesteuer = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100.
Freibetrag für Personenunternehmen
Natürliche Personen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € (Stand 2026). Erst der darüber liegende Gewerbeertrag wird besteuert.
Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) haben keinen Freibetrag – bereits der erste Euro kann der Gewerbesteuer unterliegen.
Hebesatz und Standort
Der Hebesatz ist kommunale Angelegenheit – zwei benachbarte Städte können stark abweichen. Gründer sollten den Hebesatz vor der Standortwahl prüfen.
Unser Rechner ordnet gängige PLZ Großstädten zu. Für kleinere Gemeinden den Hebesatz aus dem Gewerbesteuerbescheid oder der Gemeinde-Website manuell eintragen.
Was der Rechner nicht abbildet
Hinzurechnungen und Kürzungen nach § 8 und § 9 GewStG (z. B. Finanzierungskosten, Mieten) können den Gewerbeertrag ändern.
Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Splitting-Modelle sind separate Berechnungen.