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Arbeit & Gehalt

Einkommensteuer Rechner 2026 – zvE & Splitting

Einkommensteuer 2026 berechnen: zu versteuerndes Einkommen, Werbungskosten, Ehegattensplitting und effektiver Steuersatz.

Quelle: Einkommensteuergesetz (EStG) (Bundesministerium der Justiz) · +1 weitere unten

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Einkommen & Abzüge

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Eingabeart

Abzüge: Werbungskosten 1.230 €, Kinderfreibeträge berücksichtigt.

Einkommensteuer (Jahr)

Werte 2026

10.819,76 €

Gesamt inkl. Soli/Kirche: 10.819,76 € · Effektiv 21.3 %

zvE

50.770,00 €

Soli

0,00 €

Kirchensteuer

0,00 €

Pro Monat

901,65 €

zvE

50.770,00 €

ESt

10.819,76 €

Gesamt

10.819,76 €

Grenzsteuer

24–42 %

Häufig als Nächstes

Hinweis: Dieser Rechner dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen auf Basis der Gesetze und Werte für das Jahr 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater, Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.

Schritt für Schritt

So nutzen Sie den Rechner

  1. 1

    Eingabemodus wählen

    Direktes zu versteuerndes Einkommen (zvE) oder Brutto-Jahreseinkommen als Arbeitnehmer – je nachdem, welche Daten Sie haben.

  2. 2

    Abzüge und Freibeträge angeben

    Werbungskosten, Sonderausgaben und Anzahl der Kinder eintragen. Der Pauschbetrag von 1.230 € wird automatisch berücksichtigt, wenn Ihre Werbungskosten niedriger sind.

  3. 3

    Splitting und Kirchensteuer

    Bei verheirateten Paaren Ehegattensplitting aktivieren. Optional Kirchensteuer und Bundesland für die genaue Gesamtbelastung.

  4. 4

    Steuerlast auswerten

    Prüfen Sie Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, effektiven Steuersatz und monatliche Belastung – als Orientierung für Steuerplanung 2026.

Ausführlicher Ratgeber

Ratgeber & Hintergrund

Einkommensteuer 2026 – Grundlagen

Die Einkommensteuer ist die zentrale Steuer auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapital, Vermietung und weiteren Einkunftsarten. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen (zvE) nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen.

Unser Einkommensteuer-Rechner berechnet die Jahressteuer nach dem Grundtarif des § 32a EStG (Stand 2026) inklusive Solidaritätszuschlag und optional Kirchensteuer.

Zu versteuerndes Einkommen (zvE)

Das zvE ergibt sich aus der Summe aller Einkünfte abzüglich Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträgen. Wer das zvE bereits kennt – z. B. aus der Steuererklärung – kann es direkt eingeben.

Im Modus „Arbeitnehmer“ rechnet der Rechner vom Brutto-Jahreseinkommen: Abzüge für Werbungskosten (mindestens 1.230 € Pauschbetrag), Sonderausgaben und Kinderfreibeträge werden abgezogen.

Ehegattensplitting

Verheiratete Paare können in der Regel zusammen veranlagt werden. Beim Splittingverfahren wird das zvE halbiert, die Steuer darauf berechnet und verdoppelt – das senkt die Belastung bei ungleicher Einkommensverteilung.

Der Rechner bildet das Splitting vereinfacht ab. Ob Splitting für Sie günstiger ist als Einzelveranlagung, hängt von beiden Einkommen ab – bei komplexen Fällen lohnt ein Steuerberater.

Werbungskosten und Kinderfreibetrag

Arbeitnehmer können Werbungskosten geltend machen – Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fortbildungen. Liegen die tatsächlichen Kosten unter 1.230 €, gilt automatisch der Werbungskosten-Pauschbetrag.

Pro Kind stehen je Elternteil 6.672 € Kinderfreibetrag zu (2026). Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist – der Rechner berücksichtigt den Freibetrag pauschal.

Grundfreibetrag und Steuertarif

Bis 12.348 € zvE (Grundfreibetrag 2026) fällt keine Einkommensteuer an. Darüber steigt die Belastung progressiv von etwa 14 % bis zum Spitzensteuersatz von 45 % (Reichensteuer ab ca. 277.826 €).

Der effektive Steuersatz liegt meist deutlich unter dem Grenzsteuersatz. Nutzen Sie den Rechner für eine schnelle Einschätzung – nicht als Ersatz für die offizielle Steuerbescheidung.

Ausführliche Erklärung im Ratgeber

Grundfreibetrag, Splitting und Steuererklärung: Einkommensteuer-Ratgeber 2026.

Einkommensteuer 2026 berechnen – Tarif, Splitting & Freibeträge

Typische Fehler bei der Berechnung

  • Brutto-Jahreseinkommen mit zvE gleichsetzen – Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge fehlen dann in der Rechnung.
  • Splitting aktivieren, obwohl nur ein Partner Einkommen hat – ohne zweites Einkommen bringt es meist keinen Vorteil.
  • Lohnsteuerabzüge mit der Jahres-Einkommensteuer verwechseln – Steuerklasse und Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte verzerren den Monatsvergleich.

Rechenbeispiel: Markus H. aus Stuttgart

Markus verdient 58.000 € brutto im Jahr, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer. Nach Werbungskosten-Pauschbetrag (1.230 €) und Sonderausgaben ergibt der Rechner ein zvE von ca. 56.770 € und eine Einkommensteuer von rund 13.400 € – effektiver Satz etwa 23 %.

Mit Ehegattensplitting und gleichem Haushaltseinkommen (Partnerin ohne eigenes Einkommen) sinkt die Steuer deutlich – der Rechner zeigt den Unterschied sofort.

Fiktives Beispiel zur Veranschaulichung – Ihre Werte geben Sie oben im Rechner ein.

Häufig gestellte Fragen

Klicken Sie auf eine Frage – die Antwort steht direkt darunter im Seiteninhalt (nicht nur im Hintergrund für Suchmaschinen).

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

12.348 € zu versteuerndes Einkommen pro Person. Darunter zahlen Sie keine Einkommensteuer – unser Rechner wendet den Tarif 2026 automatisch an.

Was bringt Ehegattensplitting?

Bei unterschiedlichen Einkommen verteilt sich die Steuerlast oft günstiger. Der Rechner halbiert das zvE, berechnet die Steuer und verdoppelt sie – vereinfachtes Splitting nach § 26 EStG.

Wie wirken sich Werbungskosten aus?

Sie mindern das zvE. Unter 1.230 € greift der Pauschbetrag automatisch. Höhere tatsächliche Kosten senken die Steuer weiter – tragen Sie den Betrag im Rechner ein.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag – was ist besser?

Das Finanzamt wählt automatisch die günstigere Variante. Der Rechner rechnet mit dem Kinderfreibetrag (2 × 6.672 € pro Kind). Bei niedrigem Einkommen kann Kindergeld vorteilhafter sein.

Ist der Rechner eine Steuerberatung?

Nein. Er dient der Orientierung und Planung. Sonderfälle (Freiberufler, Vermietung, Ausland) sind nicht vollständig abgebildet – bei Unsicherheit Steuerberater oder ELSTER-Hilfe nutzen.

Wird die Lohnsteuer berücksichtigt?

Der Rechner zeigt die Jahres-Einkommensteuer, nicht die monatliche Lohnsteuerabzüge. Abweichungen entstehen durch Steuerklassen, Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte und Sonderzahlungen.

Offizielle Quellen & weiterführende Links

Die Berechnungsgrundlagen und rechtlichen Hinweise basieren auf folgenden öffentlich zugänglichen Quellen (Stand 2026).