Ausführlicher Ratgeber
Ratgeber & Hintergrund
Bürgergeld 2026: Regelsätze und Bedarf
Das Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) sichert den Existenzminimum-Bedarf. Der Regelbedarf deckt Lebensunterhalt – Kosten der Unterkunft (KdU) kommen für angemessene Miete und Heizung hinzu.
Für alleinstehende Erwachsene gilt 2026 ein Regelsatz von 563 €. Partner in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten je 506 €. Kinder je nach Alter 357 € bis 471 € monatlich.
Bedarfsgemeinschaft
Eine Bedarfsgemeinschaft umfasst in der Regel Eltern und unverheiratete Kinder unter 25 im Haushalt. Einkommen und Vermögen werden gemeinsam betrachtet.
Wer allein wohnt, bildet eine Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft mit dem höheren Alleinstehenden-Satz.
Anrechnung von Einkommen
Erwerbseinkommen wird nicht voll angerechnet: Für die ersten 100 € netto gilt ein Grundfreibetrag, darüber gelten gestaffelte Freibeträge (20 % bzw. 10 %).
Unser Rechner nutzt eine vereinfachte Anrechnung – das Jobcenter rechnet im Antrag detaillierter inklusive Werbungskosten und Absetzbeträgen.
Antrag beim Jobcenter
Bürgergeld beantragen Sie beim zuständigen Jobcenter. Bringen Sie Mietvertrag, Einkommensnachweise und Kontoauszüge mit. Der Anspruch entsteht nicht rückwirkend unbegrenzt.
Nutzen Sie den Rechner vor dem Gespräch, um Regelbedarf, KdU und ungefähre Anrechnung zu verstehen – ausführlicher im Ratgeber verlinkt.