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Familie & Kinder

Geburtstermin Rechner – ET und SSW berechnen

Errechneter Termin (ET) und Schwangerschaftswoche aus letzter Periode – kostenloser Schwangerschaftsrechner.

Quelle: Schwangerschaft – Informationen der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung)

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Durchschnittlicher Zyklus: 28 Tage

Voraussichtlicher Geburtstermin

23. Januar 2027

224 Tage verbleiben

Schwangerschaftswoche SSW 9+0

1. Trimester

Empfängnis ca.

2. Mai 2026

Trimester

1. Trimester

Tage seit ET-Basis

63 Tage

Schwangerschaftsverlauf

Ungefähre Meilensteine auf Basis Ihrer Eingaben – individuelle Termine können abweichen.

  1. Empfängnis (ca.)

    2. Mai 2026 · ca. SSW 2

    Ungefährer Zeitpunkt der Befruchtung – zwei Wochen nach dem ersten Tag der letzten Periode.

  2. Erste Vorsorgeuntersuchung

    Aktuell

    13. Juni 2026 · SSW 8

    Anmeldung in der Praxis, Blutuntersuchungen und erste Ultraschallkontrolle.

  3. Ende des 1. Trimesters

    11. Juli 2026 · SSW 12

    Das Risiko für Fehlgeburten sinkt deutlich. Oft folgt ein erweiterter Ultraschall.

  4. Halbzeit der Schwangerschaft

    5. September 2026 · SSW 20

    Feindiagnostik (Organscreening) und oft die erste deutliche Kindsbewegung.

  5. Beginn des 3. Trimesters

    31. Oktober 2026 · SSW 28

    Der Bauch wächst spürbar – Vorsorge und Ruhephasen werden wichtiger.

  6. Beginn des Mutterschutzes

    12. Dezember 2026 · ca. SSW 34

    In der Regel sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin – arbeitsrechtlicher Schutz.

  7. Terminreife

    2. Januar 2027 · SSW 37

    Ab SSW 37+0 gilt die Schwangerschaft als termingerecht – die Geburt kann jederzeit beginnen.

  8. Voraussichtlicher Geburtstermin

    23. Januar 2027 · SSW 40

    Statistischer Termin nach der Naegele-Regel – nur ca. 5 % der Babys kommen exakt an diesem Tag.

  9. Übertermig

    7. Februar 2027 · SSW 42+1

    Ab SSW 42+1 überschreitet die Schwangerschaft den statistischen Termin – Ihre Hebamme oder Ihr Arzt sollten den Verlauf engmaschig begleiten.

Häufig als Nächstes

Medizinischer Hinweis: Dieser Rechner ist ein Orientierungswerkzeug und kein Ersatz für eine ärztliche oder hebammische Betreuung. Den verbindlichen Geburtstermin bestimmt Ihr Arzt oder Ihre Hebamme per Ultraschall.

Schritt für Schritt

So nutzen Sie den Rechner

  1. 1

    Datum der letzten Periode eingeben

    Tragen Sie den ersten Tag Ihrer letzten Menstruation (ET) ein. Dies ist die Basis der Naegele-Regel und der Standard zur Berechnung des voraussichtlichen Entbindungstermins.

  2. 2

    Zykluslänge anpassen

    Wählen Sie Ihre durchschnittliche Zykluslänge (Standard: 28 Tage). Bei kürzeren Zyklen (z. B. 26 Tage) verschiebt sich der Termin etwas nach vorne, bei längeren (z. B. 32 Tage) nach hinten.

  3. 3

    Geburtstermin ablesen

    Der Rechner zeigt Ihren voraussichtlichen Entbindungstermin, die aktuelle Schwangerschaftswoche (SSW) und das Trimester an – als Orientierung für Vorsorge und Elternzeitplanung.

  4. 4

    Termin mit Frauenarzt abgleichen

    Der errechnete Termin ist eine statistische Schätzung. Ihr Gynäkologe kann den Termin per Ultraschall (Früherkennungsuntersuchung) präziser festlegen – dieser Termin ist für Mutterschutz und Elterngeld maßgeblich.

Ausführlicher Ratgeber

Ratgeber & Hintergrund

Wie wird der Geburtstermin berechnet?

Der Geburtstermin-Rechner nutzt die Naegele-Regel: Ausgehend vom ersten Tag der letzten Periode werden 280 Tage (40 Schwangerschaftswochen) addiert. Abweichungen der Zykluslänge werden berücksichtigt.

Nur etwa 4 % der Babys werden exakt am errechneten Termin geboren. Etwa 80 % kommen innerhalb von ±14 Tagen. Der ET dient als Orientierung für Vorsorgeuntersuchungen, Mutterschutz und Elternzeitplanung.

Die Naegele-Regel im Detail

Franz Naegele entwickelte die Regel im 19. Jahrhundert: Erster Tag der letzten Periode plus ein Jahr, minus drei Monate, plus sieben Tage. Vereinfacht: plus 280 Tage ab dem ersten Tag der letzten Periode.

Bei abweichender Zykluslänge wird die Differenz zum 28-Tage-Standard korrigiert: Bei 32 Tagen Zykluslänge verschiebt sich der Termin um 4 Tage nach hinten.

Was bedeutet SSW?

SSW steht für Schwangerschaftswoche. Die Angabe „12+3“ bedeutet: 12 volle Wochen und 3 zusätzliche Tage seit dem ersten Tag der letzten Periode – also Tag 87 der Schwangerschaft.

Die Schwangerschaft wird medizinisch in Trimester eingeteilt: 1. Trimester (SSW 1–12), 2. Trimester (SSW 13–27), 3. Trimester (SSW 28–40).

Ultraschall und Terminverschiebung

Bei der Früherkennungsuntersuchung (11.–14. SSW) misst der Arzt die Scheitel-Steiß-Länge des Embryos und kann den Geburtstermin präziser bestimmen. Abweichungen von mehr als 7 Tagen werden korrigiert.

Der vom Arzt festgelegte Termin (ET laut Mutterpass) ist für Mutterschutzfristen, Elterngeld und Kündigungsschutz maßgeblich – nicht der selbst errechnete Wert.

Mutterschutz und Elternzeit planen

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung (12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburt).

Elterngeld und Elternzeit können frühestens ab Geburt beantragt werden. Planen Sie rechtzeitig – Anträge bei der Elterngeldstelle sollten vor Beginn der Elternzeit gestellt werden.

Besonderheiten bei unregelmäßigem Zyklus

Bei unregelmäßigen Zyklen, fehlender oder sehr langer Periode ist die Naegele-Regel weniger zuverlässig. In diesen Fällen ist der Ultraschall-Termin besonders wichtig.

Bei künstlicher Befruchtung (IVF) wird der Termin ab dem Transferdatum berechnet – nicht ab der letzten Periode.

Ausführliche Erklärung im Ratgeber

Elterngeld, Anträge und Bezugsdauer erklären wir im Elterngeld-Ratgeber.

Elterngeld 2026: Basis, Plus und Antrag

Typische Fehler bei der Berechnung

  • Die Naegele-Regel mit dem Ultraschall-Datum verwechseln – der Arzt kann den ET korrigieren, der Rechner zeigt die rechnerische Regel.
  • SSW (Schwangerschaftswoche) falsch zählen – Woche 1 beginnt am ersten Tag der letzten Periode, nicht an der Empfängnis.
  • Den ET als garantierten Geburtstag planen – nur etwa 5 % der Babys kommen exakt am errechneten Termin.

Rechenbeispiel: Lisa und Jonas aus Dresden

Lisa gibt die erste Tag der letzten Periode (3. März 2026) ein. Der Rechner nennt als ET den 8. Dezember 2026 – klassisch nach Naegele (+7 Tage, −3 Monate).

Für Elterngeld-Planung nutzen sie zusätzlich den Elterngeld-Rechner: Der ET markiert den Start der Elternzeit, nicht das Geburtsdatum selbst.

Fiktives Beispiel zur Veranschaulichung – Ihre Werte geben Sie oben im Rechner ein.

Häufig gestellte Fragen

Klicken Sie auf eine Frage – die Antwort steht direkt darunter im Seiteninhalt (nicht nur im Hintergrund für Suchmaschinen).

Wie genau ist der errechnete Geburtstermin?

Der ET ist eine statistische Schätzung. Nur etwa 4 % der Geburten finden exakt am errechneten Tag statt. Etwa 80 % der Babys kommen innerhalb von zwei Wochen vor oder nach dem Termin zur Welt. Ultraschalluntersuchungen können den Termin genauer bestimmen.

Was ist, wenn ich meinen Zyklus nicht kenne?

Nutzen Sie 28 Tage als Standardwert. Bei unregelmäßigem Zyklus, fehlender Periode oder sehr kurzer/langer Zyklusdauer sollte ein Gynäkologe den Termin per Ultraschall festlegen – dieser Termin gilt dann rechtlich.

Welcher Termin gilt für Mutterschutz und Elterngeld?

Der vom Arzt im Mutterpass vermerkte Entbindungstermin ist maßgeblich – nicht der selbst errechnete Wert. Er bestimmt den Beginn des Mutterschutzes (6 Wochen vor ET) und ist Grundlage für Elterngeldanträge.

Was bedeutet die Angabe 24+5 in der SSW?

24+5 bedeutet: 24 volle Schwangerschaftswochen plus 5 Tage – insgesamt Tag 173 der Schwangerschaft. Die Zählung beginnt am ersten Tag der letzten Periode, nicht am Tag der Empfängnis.

Kann der Geburtstermin sich noch ändern?

Ja. Bei Ultraschalluntersuchungen, besonders in der Frühschwangerschaft, kann der Arzt den Termin um mehrere Tage korrigieren. Spätere Ultraschalltermine verschieben den ET in der Regel nicht mehr.

Werden meine Daten gespeichert?

Nein. Die Berechnung erfolgt ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es werden keine personenbezogenen Gesundheitsdaten an Server übertragen.

Offizielle Quellen & weiterführende Links

Die Berechnungsgrundlagen und rechtlichen Hinweise basieren auf folgenden öffentlich zugänglichen Quellen (Stand 2026).