Ausführlicher Ratgeber
Ratgeber & Hintergrund
Entfernungspauschale 2026: 0,30 € und 0,38 € pro Kilometer
Seit dem 1. Januar 2024 gelten 0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. Kilometer – je Arbeitstag und einfache Strecke zur ersten Tätigkeitsstätte. Die erhöhten Sätze gelten unbefristet weiter.
Beispiel: 30 km Entfernung → (20 × 0,30 €) + (10 × 0,38 €) = 9,80 € pro Arbeitstag, ca. 2.156 € bei 220 Arbeitstagen.
Was zählt als Entfernung?
Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte – unabhängig vom Verkehrsmittel (Auto, Bahn, Fahrrad, zu Fuß).
Nur der Weg zur ersten Tätigkeitsstätte zählt. Fahrten zu Nebentätigkeiten, Kunden oder zwischen zwei Arbeitsstätten sind gesondert zu behandeln.
Homeoffice und Pendlerpauschale
An Tagen im Homeoffice entfällt die Entfernungspauschale – es sei denn, Sie pendeln trotzdem zur Betriebsstätte. Stattdessen können Sie die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (max. 210 Tage, also bis 1.260 €) geltend machen.
Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale schließen sich am selben Tag aus.
In der Steuererklärung geltend machen
Die Entfernungspauschale wird in Anlage N (oder N-Doppel bei mehreren Arbeitgebern) als Werbungskosten eingetragen. Sie mindert das zu versteuernde Einkommen – nicht die Lohnsteuer direkt.
Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % und 2.000 € Pendlerpauschale sparen Sie ca. 600 € Steuern. Arbeitnehmer mit Lohnsteuerabzug erhalten die Erstattung oft über die Steuererklärung.
Pendlerpauschale vs. Fahrtkosten
In den meisten Fällen ist die Entfernungspauschale günstiger als die Absetzung tatsächlicher Fahrtkosten (Benzin, Bahnticket). Eine Wahlmöglichkeit besteht nicht – die Pauschale ist verbindlich.
Ausnahme: Bei sehr kurzen Strecken und teurem ÖPNV kann die Pauschale dennoch höher sein als die tatsächlichen Kosten.
Besonderheiten: Firmenwagen, Dienstreisen, E-Auto
Bei einem Firmenwagen, den der Arbeitgeber überwiegend privat nutzen lässt, entfällt die Pendlerpauschale für die Fahrten zur Arbeit – es sei denn, der Arbeitgeber versteuert die Fahrten nicht pauschal.
Für Dienstreisen (nicht Weg zur ersten Tätigkeitsstätte) gelten die Reisekostenregelungen. Ein E-Auto ändert nichts an der Höhe der Entfernungspauschale.