Ausführlicher Ratgeber
Ratgeber & Hintergrund
Urlaubsanspruch berechnen – Grundformel
Jahresanspruch = vertragliche Urlaubstage × (Ihre Arbeitstage ÷ Vollzeit-Arbeitstage). Bei Teilzeit mit 3 von 5 Tagen und 30 Vertragstagen: 30 × 3/5 = 18 Tage.
Anteilig im Kalenderjahr: Jahresanspruch × Monate ÷ 12. Eintritt im Juli → 6 Monate → halber Jahresanspruch.
Gesetzlicher Mindesturlaub (BUrlG)
Mindestens 24 Werktage bei 6-Tage-Woche, umgerechnet 20 Tage bei 5-Tage-Woche (Mo–Fr). Formel: 24 × Ihre Arbeitstage ÷ 6.
Steht im Vertrag weniger, gilt trotzdem mindestens der gesetzliche Mindesturlaub – der Rechner vergleicht beides.
Teilzeit und Minijob
Teilzeitkräfte haben denselben Urlaubsanspruch pro Arbeitstag wie Vollzeit – nicht weniger Urlaub pro geleistetem Tag.
Bei unregelmäßigen Arbeitstagen kann der Arbeitgeber nach durchschnittlichen Arbeitstagen rechnen – unser Rechner nutzt feste Wochentage.
Eintritt und Austritt im Jahr
§ 5 BUrlG: Für jeden vollen Kalendermonat des Arbeitsverhältnisses entsteht ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Wer am 15. eines Monats beginnt, zählt diesen Monat oft als vollen Monat (betriebliche Regelung).
Der Rechner rechnet vereinfacht mit der Anzahl Monate – bei Grenzfällen lohnt ein Blick in Tarifvertrag oder HR.
Wartezeit von sechs Monaten
§ 4 BUrlG: Erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit entsteht der volle Urlaubsanspruch im ersten Arbeitsjahr – anteilig vorher oft erst ab Austritt oder Jahresende.
Der Rechner zeigt den rechnerischen Anspruch; ob Sie ihn schon nehmen dürfen, regelt der Vertrag und die Wartezeit.
Resturlaub und Übertrag
Nicht genommener Urlaub verfällt in der Regel am 31. März des Folgejahres, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig darauf hingewiesen hat.
Krankheit während des Urlaubs kann Tage gutschreiben lassen – das ist kein Rechenthema, sondern Einzelfall mit Arbeitgeber/Arzt.