Ausführlicher Ratgeber
Ratgeber & Hintergrund
Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle ist die verbreitetste Orientierung für Kindesunterhalt in Deutschland. Sie gibt monatliche Beträge nach Nettoeinkommen des Pflichtigen und Alter des Kindes vor.
Unser Rechner nutzt die Tabellenwerte (1. Stufe) mit Mindestunterhalt 2025 und bereinigt das Einkommen pauschal um 5 % Werbungskosten.
Mindestunterhalt 2025/2026
Unabhängig vom Einkommen gelten Mindestbeträge: 480 € (0–5), 551 € (6–11), 649 € (12–17), 703 € (18+).
Liegt der Tabellenwert darunter, gilt der Mindestunterhalt – sofern der Pflichtige leistungsfähig ist.
Selbstbehalt und Mehrbedarf
Der Pflichtige darf nicht unter den notwendigen Selbstbehalt fallen (2025: ca. 1.450 € netto bei Erwerbstätigen). Bei sehr niedrigem Einkommen sinkt der Zahlbetrag.
Kinderbetreuung, Ausbildung, Krankheit oder Wechselmodell können den Bedarf erhöhen – das erfasst dieser Rechner nicht.
Kein Ersatz für Rechtsberatung
Unterhaltsurkunden, Abänderungsklagen und Beistandschaft beim Jugendamt erfordern individuelle Prüfung.
Bei Streit oder Sonderfällen sollten Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht konsultieren.