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Familie & Kinder

Kindesunterhalt verstehen – Düsseldorfer Tabelle

Wie Unterhalt berechnet wird, was Mindestbeträge bedeuten und wann Selbstbehalt greift.

10 Min. Lesezeit·Stand April 2026·1 Quellen

Redaktion & Vertrauen

  • Redaktionell geprüft · Stand 2026
  • 1 offizielle Quelle verlinkt
  • 2 häufig gestellte Fragen beantwortet

Veröffentlicht am 15. April 2026. Mehr zur Redaktion und zum Impressum.

Wer zahlt Kindesunterhalt?

Beide Eltern sind barunterhaltspflichtig – in der Praxis zahlt meist der Elternteil, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt, den Tabellenunterhalt.

Beim Wechselmodell werden Beträge oft reduziert oder ausgeglichen – unser Rechner modelliert das klassische Residenzmodell.

Düsseldorfer Tabelle in Euro

Statt fester Prozentsätze gibt die aktuelle Tabelle Beträge pro Einkommensstufe und Altersgruppe vor.

Mindestunterhalt 2025: 480 / 551 / 649 / 703 € je nach Alter – als Untergrenze bei leistungsfähigen Pflichtigen.

Kindergeld und Bedarf

Kindergeld deckt einen Teil des Bedarfs. Oft wird die Hälfte beim betreuenden Elternteil angerechnet.

Der Rechner zeigt den Bedarf vor Kindergeld – für den Zahlbetrag kann die Hälfte des Kindergelds abgezogen werden.

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Schätzen Sie den monatlichen Kindesunterhalt aus Nettoeinkommen, Alter und Rang – Orientierung nach Düsseldorfer Tabelle 2025.

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Häufig gestellte Fragen

Klicken Sie auf eine Frage – die Antwort steht direkt darunter im Seiteninhalt (nicht nur im Hintergrund für Suchmaschinen).

Kann ich Unterhalt senken lassen?

Bei Einkommensverlust, neuen Kindern oder geändertem Aufenthalt ist eine Abänderungsklage möglich – mit gerichtlicher Prüfung.

Was ist der Selbstbehalt?

Der Pflichtige muss selbst existenzsichernd leben können – bei Unterschreitung sinkt oder entfällt Unterhalt.

Offizielle Quellen & weiterführende Links

Die Berechnungsgrundlagen und rechtlichen Hinweise basieren auf folgenden öffentlich zugänglichen Quellen (Stand 2026).

Hinweis zur inhaltlichen Einordnung

Dieser Ratgeber auf DirektBerechnen.de fasst allgemein gültige Regeln und öffentliche Informationen verständlich zusammen. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwälte oder Behörden. Gesetzliche Änderungen können kurzfristig eintreten – prüfen Sie verbindliche Auskünfte immer bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Ratgeber auf DirektBerechnen.de dienen der unverbindlichen Orientierung. Für verbindliche Entscheidungen wenden Sie sich an Fachpersonen oder die zuständigen Behörden.