Ausführlicher Ratgeber
Ratgeber & Hintergrund
Kindergeld 2026: 259 € pro Kind
Seit der Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld in Deutschland 259 € pro Kind und Monat – unabhängig von der Reihenfolge der Kinder und unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Der einheitliche Satz vereinfacht die Berechnung: Multiplizieren Sie die Anzahl Ihrer kindergeldberechtigten Kinder mit 259 €, um den monatlichen Anspruch zu ermitteln.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Kindergeld erhalten in der Regel alle Eltern, Stiefeltern, Großeltern und Vormünder für ihre Kinder. Anspruchsberechtigt sind Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Über 18 Jahre hinaus kann Kindergeld unter Bedingungen weitergezahlt werden – etwa bei Ausbildung, Studium oder freiwilligem Dienst bis maximal 25 Jahre.
Antrag bei der Familienkasse
Kindergeld wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. Der Antrag kann online, per Formular oder über die zuständige Krankenkasse gestellt werden.
Wichtig: Kindergeld wird nicht automatisch gezahlt. Stellen Sie den Antrag möglichst zeitnah nach der Geburt bzw. nach dem Einzug eines Kindes.
Kindergeld und weitere Familienleistungen
Neben dem Kindergeld können unter Umständen der Kinderzuschlag, Wohngeld oder Bildungs- und Teilhabeleistungen infrage kommen. Diese Leistungen werden gesondert berechnet und sind vom Einkommen abhängig.
Unser Rechner zeigt ausschließlich die reine Kindergeldsumme – ohne Kinderzuschlag oder steuerlichen Kinderfreibetrag.
Steuerlicher Kinderfreibetrag
Beim Lohnsteuerabzug prüft das Finanzamt automatisch, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld günstiger ist. Sie müssen dafür nichts extra beantragen, wenn die Kinder auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind.
Der Freibetrag und das Kindergeld schließen sich nicht aus – es wird der günstigere Vorteil berücksichtigt.