Zum Inhalt springen

Familie & Kinder

Kindergeld Rechner 2026 – 259 € pro Kind und Monat

Kindergeld 2026 berechnen: 259 € pro Kind und Monat. Anzahl Kinder eingeben – monatliche und jährliche Summe sofort.

Quelle: Kindergeld – BMFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) · +1 weitere unten

Fehler melden

Kindergeld berechnen

Werte anpassen – das Ergebnis aktualisiert sich live

Beispiel-Szenarien

2

0 Kinder10 Kinder

Kindergeld 259 € pro Kind und Monat (einheitlicher Satz seit 01/2025, Quelle: BMFSFJ / Familienkasse).

Kindergeld im Glossar

Kindergeld pro Monat

Werte 2026

518,00 €

2 Kinder · 259,00 € je Kind

Pro Jahr

6.216,00 €

Gesetzlicher Satz 2026: 259 €/Kind

Satz pro Kind

259,00 €

Kinder

2

Monatlich

518,00 €

Jährlich

6.216,00 €

Kindergeld-Auszahlung

in 9 Tagen

22. Juni 2026

Familienkasse, üblicherweise um den 20.

Häufig als Nächstes

Hinweis: Dieser Rechner dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen auf Basis der Gesetze und Werte für das Jahr 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater, Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.

Schritt für Schritt

So nutzen Sie den Rechner

  1. 1

    Kinderzahl einstellen

    Geben Sie an, wie viele kindergeldberechtigte Kinder Sie haben. Der Rechner multipliziert mit dem gesetzlichen Satz von 259 € pro Kind und Monat.

  2. 2

    Monatsbetrag prüfen

    Im Ergebnisbereich sehen Sie den monatlichen Gesamtbetrag sowie den Anteil pro Kind – transparent aufgeschlüsselt.

  3. 3

    Jahresplanung

    Der Jahreswert hilft bei der Haushaltsplanung. Denken Sie daran: Kindergeld wird in der Regel monatlich im Voraus ausgezahlt.

  4. 4

    Antrag nicht vergessen

    Der Rechner ersetzt keinen Antrag. Kindergeld muss bei der Familienkasse beantragt werden – oft rückwirkend nur begrenzt möglich.

Ausführlicher Ratgeber

Ratgeber & Hintergrund

Kindergeld 2026: 259 € pro Kind

Seit der Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld in Deutschland 259 € pro Kind und Monat – unabhängig von der Reihenfolge der Kinder und unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Der einheitliche Satz vereinfacht die Berechnung: Multiplizieren Sie die Anzahl Ihrer kindergeldberechtigten Kinder mit 259 €, um den monatlichen Anspruch zu ermitteln.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Kindergeld erhalten in der Regel alle Eltern, Stiefeltern, Großeltern und Vormünder für ihre Kinder. Anspruchsberechtigt sind Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Über 18 Jahre hinaus kann Kindergeld unter Bedingungen weitergezahlt werden – etwa bei Ausbildung, Studium oder freiwilligem Dienst bis maximal 25 Jahre.

Antrag bei der Familienkasse

Kindergeld wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. Der Antrag kann online, per Formular oder über die zuständige Krankenkasse gestellt werden.

Wichtig: Kindergeld wird nicht automatisch gezahlt. Stellen Sie den Antrag möglichst zeitnah nach der Geburt bzw. nach dem Einzug eines Kindes.

Kindergeld und weitere Familienleistungen

Neben dem Kindergeld können unter Umständen der Kinderzuschlag, Wohngeld oder Bildungs- und Teilhabeleistungen infrage kommen. Diese Leistungen werden gesondert berechnet und sind vom Einkommen abhängig.

Unser Rechner zeigt ausschließlich die reine Kindergeldsumme – ohne Kinderzuschlag oder steuerlichen Kinderfreibetrag.

Steuerlicher Kinderfreibetrag

Beim Lohnsteuerabzug prüft das Finanzamt automatisch, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld günstiger ist. Sie müssen dafür nichts extra beantragen, wenn die Kinder auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind.

Der Freibetrag und das Kindergeld schließen sich nicht aus – es wird der günstigere Vorteil berücksichtigt.

Ausführliche Erklärung im Ratgeber

Antrag, Auszahlung und Unterschied zum Kinderzuschlag: Ratgeber Kindergeld 2026.

Kindergeld 2026: 259 € pro Kind

Typische Fehler bei der Berechnung

  • Kindergeld mit Kinderfreibetrag verwechseln – das Finanzamt wählt automatisch das Günstigere, Sie erhalten nicht beides voll.
  • Den Satz 2026 (259 €) mit alten gestaffelten Sätzen vermischen – seit der Reform gilt ein Betrag pro Kind.
  • Kindergeld für volljährige Kinder ohne Ausbildungsnachweis weiter annehmen – die Familienkasse verlangt Nachweise.

Rechenbeispiel: Familie Weber aus Hannover

Die Webers haben drei kindergeldberechtigte Kinder. Der Rechner zeigt 777 € monatlich (3 × 259 €) und 9.324 € jährlich – unabhängig vom Elterneinkommen.

Bei einem vierten Kind ändert sich der Satz nicht – weiter 259 € pro Kind. Für steuerliche Optimierung prüfen sie zusätzlich den Brutto-Netto-Rechner mit Kinderfreibeträgen.

Fiktives Beispiel zur Veranschaulichung – Ihre Werte geben Sie oben im Rechner ein.

Häufig gestellte Fragen

Klicken Sie auf eine Frage – die Antwort steht direkt darunter im Seiteninhalt (nicht nur im Hintergrund für Suchmaschinen).

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

259 € pro Kind und Monat. Der Satz gilt einheitlich für alle Kinder und wurde zum 1. Januar 2025 angehoben.

Muss ich Kindergeld beantragen?

Ja. Kindergeld wird nicht automatisch ausgezahlt. Antrag bei der Familienkasse oder über Ihre Krankenkasse – Unterlagen: Geburtsurkunde, ggf. Meldebescheinigung.

Gilt der Betrag für jedes Kind?

Ja, pro kindergeldberechtigtem Kind erhalten Sie 259 € monatlich. Bei drei Kindern sind das 777 € pro Monat.

Was ist der Unterschied zu Kinderzuschlag und Freibetrag?

Kindergeld ist eine pauschale Familienleistung. Kinderzuschlag ist einkommensabhängig. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird beim Lohnsteuerabzug gegen das Kindergeld aufgerechnet.

Wie lange wird Kindergeld gezahlt?

Grundsätzlich bis 18 Jahre. Bei Ausbildung, Studium oder bestimmten anderen Fällen länger – Details regelt § 32 EStG und die Kindergeld-Richtlinien.

Speichert der Rechner meine Daten?

Nein. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser. Sie können den Link mit Parametern teilen, ohne dass wir Daten speichern.

Offizielle Quellen & weiterführende Links

Die Berechnungsgrundlagen und rechtlichen Hinweise basieren auf folgenden öffentlich zugänglichen Quellen (Stand 2026).