Ausführlicher Ratgeber
Ratgeber & Hintergrund
Was ist die 1‑%-Regelung?
Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, hat einen geldwerten Vorteil aus der unentgeltlichen Überlassung. Vereinfachend wird dieser monatlich pauschaliert – die sogenannte 1‑%-Regelung.
Der Vorteil setzt sich zusammen aus einem Prozentsatz des Bruttolistenpreises für die Privatnutzung plus einem Entfernungszuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit.
Bruttolistenpreis – die Basis
Maßgeblich ist der inländische Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung plus Sonderausstattung – unabhängig von Rabatten oder Leasingraten.
Steht der Wagen auf der Lohnsteuerbescheinigung, übernimmt der Arbeitgeber die korrekte Bemessungsgrundlage in der Regel automatisch.
Sätze für Verbrenner und Elektro
Klassischer Verbrenner: 1 % des Listenpreises monatlich für private Nutzung, plus 0,03 % × Listenpreis × Entfernung (einfach) Wohnung–Arbeit.
Reine Elektrofahrzeuge: 0,25 % (bis 70.000 € Listenpreis) bzw. 0,5 % darüber für die Privatnutzung, plus 0,01 % × Listenpreis × Entfernung. Plug-in-Hybride: 0,5 % + 0,01 % × km.
Alternative: Fahrtenbuch
Statt der Pauschale kann ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen – dann wird nur der tatsächliche Privatanteil versteuert. Das lohnt sich vor allem bei wenig Privatkilometern.
Unser Rechner zeigt die Pauschale – für die genaue Steuerlast kombinieren Sie das Ergebnis mit dem Brutto-Netto-Rechner.