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Auto & Mobilität

Firmenwagen Rechner 2026 – geldwerter Vorteil

Geldwerten Vorteil beim Firmenwagen berechnen: 1-%-Regel, Listenpreis und Entfernung – Netto-Belastung schätzen.

Firmenwagen & 1‑%-Regelung

Werte anpassen – das Ergebnis aktualisiert sich live

Beispiel-Szenarien

Unerwarteter Neuwagenpreis inkl. Sonderausstattung laut Lohnsteuerbescheinigung – nicht der Kaufpreis bei Leasing.

Aktuell angesetzt: 1,0 % Privat + 0,03 % × km

Geldwerter Vorteil / Monat

Werte 2026

787,50 €

Privat 450,00 € + Pendeln 337,50 €

Pro Jahr

9.450,00 €

Wird zum Gehalt addiert und versteuert

Privatnutzung

450,00 €

Wohnung–Arbeit

337,50 €

Listenpreis

45.000,00 €

Entfernung

25 km

Verbrenner vs. E-Auto

Ihre Wahl

Verbrenner

787,50 €

Geldwerter Vorteil / Monat

  • Privatnutzung450,00 €
  • Wohnung-Arbeit337,50 €
  • Jährlich9.450,00 €

E-Auto

225,00 €

Geldwerter Vorteil / Monat

  • Privatnutzung112,50 €
  • Wohnung-Arbeit112,50 €
  • Jährlich2.700,00 €

Häufig als Nächstes

Hinweis: Dieser Rechner dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen auf Basis der Gesetze und Werte für das Jahr 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater, Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.

Schritt für Schritt

So nutzen Sie den Rechner

  1. 1

    Bruttolistenpreis eintragen

    Tragen Sie den offiziellen Bruttolistenpreis des Firmenwagens ein – Basis für 1‑%-Regelung und Entfernungspauschale.

  2. 2

    Antriebsart wählen

    Benzin/Diesel, reines E-Auto oder Plug-in-Hybrid – Elektrofahrzeuge haben reduzierte Prozentsätze.

  3. 3

    Pendelstrecke angeben

    Geben Sie die einfache Kilometerentfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte an.

  4. 4

    Steuerfolge einordnen

    Der geldwerte Vorteil wird zum Gehalt addiert und versteuert – im Brutto-Netto-Rechner als Zusatzgehalt modellieren.

Ausführlicher Ratgeber

Ratgeber & Hintergrund

Was ist die 1‑%-Regelung?

Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, hat einen geldwerten Vorteil aus der unentgeltlichen Überlassung. Vereinfachend wird dieser monatlich pauschaliert – die sogenannte 1‑%-Regelung.

Der Vorteil setzt sich zusammen aus einem Prozentsatz des Bruttolistenpreises für die Privatnutzung plus einem Entfernungszuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit.

Bruttolistenpreis – die Basis

Maßgeblich ist der inländische Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung plus Sonderausstattung – unabhängig von Rabatten oder Leasingraten.

Steht der Wagen auf der Lohnsteuerbescheinigung, übernimmt der Arbeitgeber die korrekte Bemessungsgrundlage in der Regel automatisch.

Sätze für Verbrenner und Elektro

Klassischer Verbrenner: 1 % des Listenpreises monatlich für private Nutzung, plus 0,03 % × Listenpreis × Entfernung (einfach) Wohnung–Arbeit.

Reine Elektrofahrzeuge: 0,25 % (bis 70.000 € Listenpreis) bzw. 0,5 % darüber für die Privatnutzung, plus 0,01 % × Listenpreis × Entfernung. Plug-in-Hybride: 0,5 % + 0,01 % × km.

Alternative: Fahrtenbuch

Statt der Pauschale kann ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen – dann wird nur der tatsächliche Privatanteil versteuert. Das lohnt sich vor allem bei wenig Privatkilometern.

Unser Rechner zeigt die Pauschale – für die genaue Steuerlast kombinieren Sie das Ergebnis mit dem Brutto-Netto-Rechner.

Ausführliche Erklärung im Ratgeber

1‑%-Regelung, Fahrtenbuch und E-Auto-Vergünstigung: ausführlich im Ratgeber.

Firmenwagen & 1‑%-Regelung erklärt

Typische Fehler bei der Berechnung

  • Leasingrate statt Bruttolistenpreis einsetzen – die 1‑%-Regelung bemisst sich am Listenpreis.
  • Entfernung hin und zurück zählen – es gilt nur die einfache Strecke Wohnung–Arbeit.
  • E-Auto-Sätze auf alte Diesel anwenden – Elektro und Plug-in-Hybrid haben reduzierte Prozentsätze.
  • Geldwerten Vorteil als „gratis Auto“ sehen – er erhöht Brutto, Steuern und oft SV-Beiträge.

Rechenbeispiel: Nina K. aus München

Nina fährt einen Firmen-Diesel (Listenpreis 52.000 €), 18 km zur Arbeit. Privat: 1 % = 520 €. Pendeln: 0,03 % × 52.000 × 18 ≈ 281 €. Gesamt ca. 801 € monatlich zum versteuern – rund 9.600 € im Jahr zusätzliches Brutto.

Wechsel zum E-Auto (gleicher Preis): 0,25 % = 130 € + 0,01 % × 52.000 × 18 ≈ 94 € → nur etwa 224 €/Monat. Der Rechner zeigt beide Varianten nebeneinander.

Fiktives Beispiel zur Veranschaulichung – Ihre Werte geben Sie oben im Rechner ein.

Häufig gestellte Fragen

Klicken Sie auf eine Frage – die Antwort steht direkt darunter im Seiteninhalt (nicht nur im Hintergrund für Suchmaschinen).

Wird der geldwerte Vorteil netto vom Gehalt abgezogen?

Nein. Er wird zum steuerpflichtigen Brutto addiert und erhöht Lohnsteuer und Sozialabgaben – effektiv weniger Netto.

Gilt die 1‑%-Regelung auch bei Leasing?

Ja, bei Überlassung durch den Arbeitgeber – maßgeblich bleibt der Bruttolistenpreis, nicht die Leasingrate.

Was ist günstiger: 1‑%-Regelung oder Fahrtenbuch?

Bei wenig Privatfahrten oft das Fahrtenbuch. Bei regelmäßiger Privatnutzung meist die Pauschale – individuell vergleichen.

Zählt die Fahrten Wohnung–Arbeit doppelt?

Nein. Es wird die einfache Entfernung in Kilometern verwendet – wie bei der Pendlerpauschale in der Steuererklärung.

Offizielle Quellen & weiterführende Links

Die Berechnungsgrundlagen und rechtlichen Hinweise basieren auf folgenden öffentlich zugänglichen Quellen (Stand 2026).