Warum gibt es die 1‑%-Regelung?
Stellt der Arbeitgeber ein Auto zur privaten Nutzung bereit, handelt es sich steuerlich um eine geldwerte Leistung. Sie müssten eigentlich den tatsächlichen Wert versteuern – die Pauschale ersetzt das.
Vorteil für Sie und den Arbeitgeber: keine Kilometeraufzeichnung nötig. Nachteil: bei wenig Privatfahrten oft teurer als ein Fahrtenbuch.
Zusammensetzung des Vorteils
Teil 1 – private Nutzung: Prozentsatz des Bruttolistenpreises (1 % Verbrenner, reduziert bei Elektro). Teil 2 – Weg zur Arbeit: 0,03 % × Listenpreis × km (0,01 % bei Elektro/PHEV).
Beide Teile werden monatlich zum Lohn addiert und unterliegen Lohnsteuer und Sozialversicherung.
E-Auto und Plug-in-Hybrid
Reine Elektrofahrzeuge: 0,25 % des Listenpreises bis 70.000 €, darüber 0,5 %. Plug-in-Hybride pauschal 0,5 %. Die Entfernungspauschale ist bei beiden 0,01 % × Preis × km.
Rechnen Sie im Firmenwagen-Rechner beide Antriebsarten durch – der Unterschied kann mehrere hundert Euro netto im Monat ausmachen.
Fahrtenbuch als Alternative
Wer ein lückenloses Fahrtenbuch führt, versteuert nur den echten Privatanteil (Kosten × Privatkilometer/Gesamtkilometer). Das lohnt bei wenig Wochenendfahrten.
Die Pendlerpauschale in der Steuererklärung ist davon unabhängig – sie betrifft die Einkommensteuer, nicht den geldwerten Vorteil.
Netto-Wirkung abschätzen
800 € geldwerter Vorteil bedeuten nicht 800 € weniger netto – aber spürbar mehr Abzüge. Kombinieren Sie unseren Firmenwagen-Rechner mit dem Brutto-Netto-Rechner (Gehalt + Vorteil).