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Auto & Mobilität

Firmenwagen & 1‑%-Regelung erklärt

Geldwerter Vorteil, Bruttolistenpreis, Entfernungspauschale und E-Auto-Vergünstigung – kompakt für Dienstwagen-Besitzer.

10 Min. Lesezeit·Stand März 2026·1 Quellen

Redaktion & Vertrauen

  • Redaktionell geprüft · Stand 2026
  • 1 offizielle Quelle verlinkt
  • 2 häufig gestellte Fragen beantwortet

Veröffentlicht am 18. März 2026. Mehr zur Redaktion und zum Impressum.

Warum gibt es die 1‑%-Regelung?

Stellt der Arbeitgeber ein Auto zur privaten Nutzung bereit, handelt es sich steuerlich um eine geldwerte Leistung. Sie müssten eigentlich den tatsächlichen Wert versteuern – die Pauschale ersetzt das.

Vorteil für Sie und den Arbeitgeber: keine Kilometeraufzeichnung nötig. Nachteil: bei wenig Privatfahrten oft teurer als ein Fahrtenbuch.

Zusammensetzung des Vorteils

Teil 1 – private Nutzung: Prozentsatz des Bruttolistenpreises (1 % Verbrenner, reduziert bei Elektro). Teil 2 – Weg zur Arbeit: 0,03 % × Listenpreis × km (0,01 % bei Elektro/PHEV).

Beide Teile werden monatlich zum Lohn addiert und unterliegen Lohnsteuer und Sozialversicherung.

E-Auto und Plug-in-Hybrid

Reine Elektrofahrzeuge: 0,25 % des Listenpreises bis 70.000 €, darüber 0,5 %. Plug-in-Hybride pauschal 0,5 %. Die Entfernungspauschale ist bei beiden 0,01 % × Preis × km.

Rechnen Sie im Firmenwagen-Rechner beide Antriebsarten durch – der Unterschied kann mehrere hundert Euro netto im Monat ausmachen.

Fahrtenbuch als Alternative

Wer ein lückenloses Fahrtenbuch führt, versteuert nur den echten Privatanteil (Kosten × Privatkilometer/Gesamtkilometer). Das lohnt bei wenig Wochenendfahrten.

Die Pendlerpauschale in der Steuererklärung ist davon unabhängig – sie betrifft die Einkommensteuer, nicht den geldwerten Vorteil.

Netto-Wirkung abschätzen

800 € geldwerter Vorteil bedeuten nicht 800 € weniger netto – aber spürbar mehr Abzüge. Kombinieren Sie unseren Firmenwagen-Rechner mit dem Brutto-Netto-Rechner (Gehalt + Vorteil).

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Berechnen Sie den monatlichen geldwerten Vorteil Ihres Firmenwagens nach 1‑%-Regelung inkl. Entfernungspauschale.

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Häufig gestellte Fragen

Klicken Sie auf eine Frage – die Antwort steht direkt darunter im Seiteninhalt (nicht nur im Hintergrund für Suchmaschinen).

Muss ich den Vorteil selbst berechnen?

In der Regel nein – der Arbeitgeber weist ihn auf der Lohnabrechnung aus. Der Rechner hilft bei Jobangeboten und Antriebsvergleichen.

Gilt das auch für Pool-Fahrzeuge?

Bei reiner Dienstfahrt ohne Privatnutzung entfällt der Vorteil. Sobald private Fahrten erlaubt sind, greift die Pauschale.

Offizielle Quellen & weiterführende Links

Die Berechnungsgrundlagen und rechtlichen Hinweise basieren auf folgenden öffentlich zugänglichen Quellen (Stand 2026).

Hinweis zur inhaltlichen Einordnung

Dieser Ratgeber auf DirektBerechnen.de fasst allgemein gültige Regeln und öffentliche Informationen verständlich zusammen. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwälte oder Behörden. Gesetzliche Änderungen können kurzfristig eintreten – prüfen Sie verbindliche Auskünfte immer bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Ratgeber auf DirektBerechnen.de dienen der unverbindlichen Orientierung. Für verbindliche Entscheidungen wenden Sie sich an Fachpersonen oder die zuständigen Behörden.