Was ist das Bürgergeld?
Das Bürgergeld (SGB II) ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige. Es ersetzt das frühere Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) und soll Existenzsicherung mit Aktivierung verbinden.
Leistungen setzen sich aus Regelbedarf (Lebensunterhalt) und Kosten der Unterkunft (Miete/Heizung) minus anrechenbarem Einkommen und Vermögen zusammen.
Regelsätze 2026
Alleinstehende Erwachsene: 563 €. Partner je 506 €. Kinder 0–5 Jahre: 357 €, 6–13: 390 €, 14–17: 471 € monatlich.
Die Sätze werden jährlich angepasst. Mehrbedarfe (z. B. Schwangerschaft, Alleinerziehung, kostenaufwändige Ernährung) kommen prozentual auf den Regelbedarf.
Kosten der Unterkunft (KdU)
Miete und Heizung werden übernommen, wenn sie angemessen sind. Überschreitet die Wohnung lokale Grenzen, kann eine Kürzung oder Umzugsaufforderung drohen.
Beim Antrag Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung vorlegen. Heizkosten-Rechner und Nebenkosten-Rechner helfen, Ihre Wohnkosten vorab zu kalkulieren.
Einkommen anrechnen
Erwerbseinkommen wird mit Freibeträgen angerechnet (Grundfreibetrag 100 €, gestaffelte Absetzbeträge). Kindergeld wird für Kinder angerechnet, nicht für Eltern.
Berechnen Sie Ihren voraussichtlichen Anspruch im Bürgergeld-Rechner – ideal vor dem Termin im Jobcenter.