Ausführlicher Ratgeber
Ratgeber & Hintergrund
Krankenkassenbeitrag 2026 – Zusammensetzung
Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 14,6 % – plus kassenindividueller Zusatzbeitrag. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen je die Hälfte (KV). Zur Pflegeversicherung kommt der AN-Anteil von 1,8 % bzw. Abschläge mit Kindern.
Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze KV/PV (2026: 5.812,50 € monatlich) berechnet.
Zusatzbeitrag vergleichen
Krankenkassen erheben unterschiedliche Zusatzbeiträge – ein Vergleich lohnt sich bei freier Kassenwahl. Der Durchschnittszusatzbeitrag 2026 liegt bei etwa 2,5 %.