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Ratgeber & Hintergrund
TVöD-Gehalt 2026: Was Kommunen zahlen
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gilt für rund zwei Millionen Beschäftigte bei Kommunen und im Bund. Für Gemeinden und kommunale Betriebe ist die Entgelttabelle der Vereinigung kommunaler Arbeitgeber (VKA, Anlage A) maßgeblich.
Seit dem 1. Mai 2026 gelten die Tabellenentgelte nach der Tarifrunde 2025/2026: Zuvor +3,0 Prozent (mindestens 110 Euro) ab April 2025, danach +2,8 Prozent ab Mai 2026. West- und Osttabellen sind vereinheitlicht.
Dieser Rechner nutzt die VKA-Tabelle ab 1. Mai 2026 für Entgeltgruppen E1 bis E15 – ohne Zulagen, ohne Jahressonderzahlung und ohne Versorgungsbezüge.
Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen
Das Tabellenentgelt hängt von der Entgeltgruppe (E1 = einfache Tätigkeiten bis E15 = leitende Funktionen) und der Erfahrungsstufe ab. Stufe 1 ist der Einstieg; höhere Stufen werden nach tariflichen Wartezeiten erreicht.
Entgeltgruppe 9 ist im Tarif in E9a, E9b und E9c unterteilt – dieser Rechner verwendet E9b als typische Verwaltungsstufe. Prüfen Sie Ihre Eingruppierung im Vertrag.
Entgeltgruppe 1 endet bei Stufe 5; alle anderen Gruppen haben sechs Stufen.
Was der Netto-Wert bedeutet – und was fehlt
Das angezeigte Netto ist eine Schätzung: Sozialversicherungsbeiträge 2026 (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) und eine Lohnsteuer-Näherung nach Steuerklasse werden abgezogen. Solidaritätszuschlag und optional Kirchensteuer sind berücksichtigt.
Nicht enthalten sind die Versorgungsrücklage VBL/ZVK, die tarifliche Jahressonderzahlung (Urlaubs- und Weihnachtsgeld), Funktionszulagen, Schichtzulagen, Leistungsentgelt sowie individuelle Freibeträge oder Steuerfreibeträge.
Für verbindliche Werte dient ausschließlich Ihre monatliche Entgeltabrechnung.
Steuerklasse, KV-Zusatzbeitrag und Kirchensteuer
Steuerklasse I bis VI beeinflusst die Lohnsteuer deutlich – verheiratete Paare in III/V sehen andere Nettowerte als Alleinstehende in I.
Der KV-Zusatzbeitrag variiert je Krankenkasse (2026 oft zwischen 1,7 und 2,9 Prozent). Tragen Sie den Gesamtsatz Ihrer Kasse ein – er wird hälftig vom Arbeitnehmer getragen.
Kirchensteuer beträgt 8 Prozent (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 Prozent der Lohnsteuer in den übrigen Bundesländern.
TVöD vs. TV-L und Bund
Länder und Kommunen nutzen unterschiedliche Tarifverträge: Kommunen TVöD-VKA, Länder meist TV-L, der Bund TVöD-Bund. Die Tabellenentgelte können je Bereich abweichen – dieser Rechner bildet die Kommunalverwaltung (VKA) ab.
Für SuE (Sozial- und Erziehungsdienst), Pflege (S-Tabelle) oder Ärzte gelten eigene Anlagen mit anderen Entgelten.