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Wohnen & Immobilien

Schenkungsteuer Rechner 2026 – Schenkung unter Lebenden

Schenkungsteuer 2026 berechnen: Freibeträge § 16, § 17 Zusammenrechnung früherer Schenkungen und § 13 Familienheim – Orientierung vor dem Notartermin.

  • Kostenlos & ohne Anmeldung
  • Keine Speicherung

Häufig als Nächstes

Hinweis: Keine Steuerberatung. Schenkungsteuer hängt von Verwandtschaft, Freibeträgen, § 17 Zusammenrechnung und Verschonungen ab. Verbindliche Festsetzung durch das Finanzamt.

Schritt für Schritt

So nutzen Sie den Schenkungsteuer-Rechner 2026

  1. 1

    Verwandtschaft wählen

    Freibetrag und Steuerklasse hängen vom Verhältnis zum Schenker ab – gleiche Staffel wie bei der Erbschaftsteuer (§ 16 ErbStG).

  2. 2

    Aktuelle Schenkung erfassen

    Liquider Schenkungswert und optional Immobilie getrennt eintragen – nicht mit früheren Schenkungen vermischen.

  3. 3

    10-Jahres-Frist prüfen

    Summe aller Schenkungen vom selben Schenker in den letzten 10 Jahren separat erfassen – § 17 ErbStG Zusammenrechnung.

  4. 4

    Familienheim § 13 prüfen

    Bei Haus- oder Wohnungsschenkung: Steuerklasse I, Eigenbedarf, 10 Jahre Nutzung und Wohnfläche (Orientierung 200 m²).

  5. 5

    Steuer schätzen

    Freibetrag, Zusammenrechnung und progressive Sätze ergeben die Orientierung – kein Steuerbescheid.

Ausführlicher Ratgeber

Ratgeber & Hintergrund

Schenkungsteuer 2026 – Überblick

Schenkungen unter Lebenden unterliegen derselben Steuer wie Erbschaften (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz). Entscheidend sind der persönliche Freibetrag, die Steuerklasse und die Zusammenrechnung früherer Schenkungen innerhalb von zehn Jahren.

Unser Schenkungsteuer-Rechner 2026 trennt bewusst die aktuelle Schenkung von der 10-Jahres-Zusammenrechnung – so sehen Sie sofort, wie frühere Schenkungen den verbleibenden Freibetrag mindern.

10-Jahres-Frist § 17 ErbStG

Alle Schenkungen vom selben Schenker in den letzten zehn Jahren werden zum aktuellen Erwerb addiert. Gleichzeitig mindern sie den noch verfügbaren Freibetrag – auch damals steuerfreie Beträge zählen mit.

Beispiel Kind (400.000 € Freibetrag): Vor fünf Jahren 100.000 € geschenkt, heute 350.000 € → Zusammenrechnung 450.000 €, verbleibender Freibetrag 300.000 €, steuerpflichtig 150.000 €.

Familienheim bei Schenkung § 13

Wird eine selbst genutzte Wohnimmobilie geschenkt, kann § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG greifen: Steuerklasse I, Eigenbedarf des Beschenkten, mindestens zehn Jahre selbst bewohnt (Schenker oder Beschenkter).

Über 200 m² Wohnfläche wird der Immobilienwert anteilig besteuert – der Rechner rechnet diese Freigrenze vereinfacht ab.

Ausführliche Erklärung im Ratgeber

Freibeträge, 10-Jahres-Frist und Familienheim: Erbschaft- & Schenkungsteuer-Ratgeber 2026.

Erbschaftsteuer 2026: Freibeträge & Steuerklassen

Typische Fehler bei der Berechnung

  • Aktuelle Schenkung und frühere Schenkungen vermischen – § 17 erfordert getrennte Eingabe: heutiger Wert oben, Summe der letzten 10 Jahre separat.
  • Freibetrag pauschal 400.000 € annehmen – Ehepartner 500.000 €, Enkel 200.000/400.000 € je nach Elternstatus.
  • Haus-Schenkung pauschal als steuerfrei ansehen – § 13 Familienheim braucht Eigenbedarf, Nutzungsdauer und Wohnflächengrenze.

Rechenbeispiel: Kind erhält 350.000 € (nach früherer Schenkung)

Vor 5 Jahren 100.000 € geschenkt, heute 350.000 € → Zusammenrechnung 450.000 €, Freibetrag Kind 400.000 €, steuerpflichtig 50.000 €.

Mit Familienheim-Verschonung § 13 kann der Immobilienanteil entfallen – im Rechner unter Verschonung wählen und Nutzung bestätigen.

Fiktives Beispiel zur Veranschaulichung – Ihre Werte geben Sie oben im Rechner ein.

Häufig gestellte Fragen

Tippen Sie auf eine Frage – die Antwort erscheint direkt darunter.

Was ist der Unterschied zu Erbschaftsteuer?

Gleiches Gesetz und gleiche Freibeträge – bei Schenkungen unter Lebenden entfällt der Erbfall. Unser Schenkungs-Rechner fokussiert auf aktuelle Schenkung plus 10-Jahres-Zusammenrechnung.

Wie wirkt die 10-Jahres-Frist?

Frühere Schenkungen vom selben Schenker werden addiert und mindern den Freibetrag. Im Rechner separat unter „Frühere Schenkungen“ eintragen – nicht in den aktuellen Schenkungswert oben.

Ist die Schenkung einer Immobilie steuerfrei?

Nur unter engen Voraussetzungen (Familienheim, Steuerklasse I, Eigenbedarf, Nutzungsdauer). Sonst zählt der Verkehrswert zum steuerpflichtigen Erwerb.

Ersetzt der Rechner eine Steuererklärung?

Nein – Orientierung für Planung und Beratungsgespräch. Verbindlich ist der Bescheid des Finanzamts.