Ausführlicher Ratgeber
Ratgeber & Hintergrund
Schenkungsteuer 2026 – Überblick
Schenkungen unter Lebenden unterliegen derselben Steuer wie Erbschaften (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz). Entscheidend sind der persönliche Freibetrag, die Steuerklasse und die Zusammenrechnung früherer Schenkungen innerhalb von zehn Jahren.
Unser Schenkungsteuer-Rechner 2026 trennt bewusst die aktuelle Schenkung von der 10-Jahres-Zusammenrechnung – so sehen Sie sofort, wie frühere Schenkungen den verbleibenden Freibetrag mindern.
10-Jahres-Frist § 17 ErbStG
Alle Schenkungen vom selben Schenker in den letzten zehn Jahren werden zum aktuellen Erwerb addiert. Gleichzeitig mindern sie den noch verfügbaren Freibetrag – auch damals steuerfreie Beträge zählen mit.
Beispiel Kind (400.000 € Freibetrag): Vor fünf Jahren 100.000 € geschenkt, heute 350.000 € → Zusammenrechnung 450.000 €, verbleibender Freibetrag 300.000 €, steuerpflichtig 150.000 €.
Familienheim bei Schenkung § 13
Wird eine selbst genutzte Wohnimmobilie geschenkt, kann § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG greifen: Steuerklasse I, Eigenbedarf des Beschenkten, mindestens zehn Jahre selbst bewohnt (Schenker oder Beschenkter).
Über 200 m² Wohnfläche wird der Immobilienwert anteilig besteuert – der Rechner rechnet diese Freigrenze vereinfacht ab.