Glossar
Erbschaftsteuer Steuerklasse
Steuerklassen I, II und III im ErbStG bestimmen Freibetrag und Tarif – nahe Verwandte (Kl. I) zahlen deutlich weniger als entfernte Verwandte oder Nichtverwandte (Kl. III).
Im Detail
Steuerklasse I: Ehepartner, Kinder, Enkel (abgestuft) – Sätze ab 7 %. Steuerklasse III: u. a. Nichtverwandte – Sätze ab 30 %.
Bei 300.000 € steuerpflichtigem Erwerb kann Steuerklasse III mehr als doppelt so viel kosten wie Steuerklasse I.
Häufige Fragen zu diesem Begriff
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Welche Steuerklasse ist am günstigsten?
Steuerklasse I für Ehepartner, Kinder und nahe Verwandte – niedrigste Sätze und höchste Freibeträge.
Was ist Steuerklasse III?
Für Nichtverwandte und entfernte Verwandte – Freibetrag nur 20.000 €, Sätze ab 30 %.
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Grunderwerbsteuer
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Erbschaftsteuer-Freibetrag
Persönlicher Freibetrag nach § 16 ErbStG – z. B. 500.000 € Ehepartner, 400.000 € Kind, 20.000 € Steuerklasse III. Pro Erblasser und Erwerber.
Familienheim (Erbschaftsteuer)
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