Glossar
Erbschaftsteuer-Freibetrag
Persönlicher Freibetrag nach § 16 ErbStG – z. B. 500.000 € Ehepartner, 400.000 € Kind, 20.000 € Steuerklasse III. Pro Erblasser und Erwerber.
Im Detail
Der Freibetrag gilt pro Erblasser und Erwerber – wer von beiden Eltern erbt, hat zwei getrennte Freibeträge.
Schenkungen in den letzten zehn Jahren mindern den verbleibenden Freibetrag und werden zum Erbfall zusammengerechnet (§ 17 ErbStG).
Praxis: Erbschaftsteuer-Rechner mit Freibeträgen, Steuerklassen und §-17-Zusammenrechnung.
Häufige Fragen zu diesem Begriff
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Wie hoch ist der Freibetrag für Kinder?
400.000 € pro Kind und Erblasser in Steuerklasse I. Enkel: 200.000 € oder 400.000 € je nach Elternstatus.
Werden Schenkungen angerechnet?
Ja – Schenkungen der letzten zehn Jahre mindern den Freibetrag und werden zum Erbfall addiert (§ 17 ErbStG).
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