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Glossar

Erbschaftsteuer-Freibetrag

Persönlicher Freibetrag nach § 16 ErbStG – z. B. 500.000 € Ehepartner, 400.000 € Kind, 20.000 € Steuerklasse III. Pro Erblasser und Erwerber.

Im Detail

Der Freibetrag gilt pro Erblasser und Erwerber – wer von beiden Eltern erbt, hat zwei getrennte Freibeträge.

Schenkungen in den letzten zehn Jahren mindern den verbleibenden Freibetrag und werden zum Erbfall zusammengerechnet (§ 17 ErbStG).

Praxis: Erbschaftsteuer-Rechner mit Freibeträgen, Steuerklassen und §-17-Zusammenrechnung.

Häufige Fragen zu diesem Begriff

Tippen Sie auf eine Frage – die Antwort erscheint direkt darunter.

Wie hoch ist der Freibetrag für Kinder?

400.000 € pro Kind und Erblasser in Steuerklasse I. Enkel: 200.000 € oder 400.000 € je nach Elternstatus.

Werden Schenkungen angerechnet?

Ja – Schenkungen der letzten zehn Jahre mindern den Freibetrag und werden zum Erbfall addiert (§ 17 ErbStG).

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