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Wohnen

Grunderwerbsteuer 2026: Alle Bundesland-Sätze

3,5 % bis 6,5 % – Steuersätze, Fälligkeit und Tipps für Käufer in Deutschland.

10 Min. Lesezeit·Stand März 2026·1 Quellen

Redaktion & Vertrauen

  • Redaktionell geprüft · Stand 2026
  • 1 offizielle Quelle verlinkt
  • 2 häufig gestellte Fragen beantwortet

Veröffentlicht am 25. März 2026. Mehr zur Redaktion und zum Impressum.

Landessteuer beim Immobilienkauf

Die Grunderwerbsteuer erhebt das Bundesland, in dem die Immobilie liegt. Sie ist unabhängig von Ihrer Einkommensteuer und fällt einmalig beim Erwerb an.

Maßgeblich ist der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis – nicht der Verkehrswert oder die Bankbewertung, sofern keine besonderen Regeln greifen.

Sätze im Überblick

Günstigste Länder: Bayern und Sachsen mit 3,5 %. Teuerste: NRW, Saarland, Brandenburg und Schleswig-Holstein mit 6,5 %. Dazwischen liegen die meisten anderen Länder bei 5,0–6,0 %.

Unser Grunderwerbsteuer-Rechner zeigt Ihren Betrag und vergleicht die günstigsten und teuersten Bundesländer bei gleichem Kaufpreis.

Ablauf nach dem Notartermin

Der Notar meldet den Vertrag. Sie erhalten post vom Finanzamt mit Zahlungsfrist. Erst danach läuft der Vollzug weiter – Grundbucheintragung und Kaufpreiszahlung.

Kalkulieren Sie die Steuer frühzeitig ins Eigenkapital ein – sie kann nicht „spontan“ aus dem Kredit kommen, wenn die Bank Nebenkosten nicht mitfinanziert.

Zusammen mit Notar und Grundbuch

Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer zusammen machen oft 8–12 % des Kaufpreises aus – die Steuer allein kann über 6 % sein.

Im Notarkosten-Rechner können Sie alle Posten kombinieren – hier fokussieren wir auf die Grunderwerbsteuer im Detail.

Jetzt berechnen

Grunderwerbsteuer-Rechner – kostenlos & ohne Anmeldung

Berechnen Sie die Grunderwerbsteuer für Ihren Immobilienkauf – alle Bundesland-Sätze 2026 im Vergleich.

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Häufig gestellte Fragen

Klicken Sie auf eine Frage – die Antwort steht direkt darunter im Seiteninhalt (nicht nur im Hintergrund für Suchmaschinen).

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?

In der Regel der Käufer – so steht es in den meisten Kaufverträgen. Ausnahmen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

Gibt es Steuerfreiheit?

Unter engen Voraussetzungen bei Erwerb durch Ehepartner, Kinder oder bei bestimmten Erbschaften. Standard-Kauf von Dritten: volle Steuer.

Offizielle Quellen & weiterführende Links

Die Berechnungsgrundlagen und rechtlichen Hinweise basieren auf folgenden öffentlich zugänglichen Quellen (Stand 2026).

Hinweis zur inhaltlichen Einordnung

Dieser Ratgeber auf DirektBerechnen.de fasst allgemein gültige Regeln und öffentliche Informationen verständlich zusammen. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwälte oder Behörden. Gesetzliche Änderungen können kurzfristig eintreten – prüfen Sie verbindliche Auskünfte immer bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Ratgeber auf DirektBerechnen.de dienen der unverbindlichen Orientierung. Für verbindliche Entscheidungen wenden Sie sich an Fachpersonen oder die zuständigen Behörden.