Landessteuer beim Immobilienkauf
Die Grunderwerbsteuer erhebt das Bundesland, in dem die Immobilie liegt. Sie ist unabhängig von Ihrer Einkommensteuer und fällt einmalig beim Erwerb an.
Maßgeblich ist der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis – nicht der Verkehrswert oder die Bankbewertung, sofern keine besonderen Regeln greifen.
Sätze im Überblick
Günstigste Länder: Bayern und Sachsen mit 3,5 %. Teuerste: NRW, Saarland, Brandenburg und Schleswig-Holstein mit 6,5 %. Dazwischen liegen die meisten anderen Länder bei 5,0–6,0 %.
Unser Grunderwerbsteuer-Rechner zeigt Ihren Betrag und vergleicht die günstigsten und teuersten Bundesländer bei gleichem Kaufpreis.
Ablauf nach dem Notartermin
Der Notar meldet den Vertrag. Sie erhalten post vom Finanzamt mit Zahlungsfrist. Erst danach läuft der Vollzug weiter – Grundbucheintragung und Kaufpreiszahlung.
Kalkulieren Sie die Steuer frühzeitig ins Eigenkapital ein – sie kann nicht „spontan“ aus dem Kredit kommen, wenn die Bank Nebenkosten nicht mitfinanziert.
Zusammen mit Notar und Grundbuch
Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer zusammen machen oft 8–12 % des Kaufpreises aus – die Steuer allein kann über 6 % sein.
Im Notarkosten-Rechner können Sie alle Posten kombinieren – hier fokussieren wir auf die Grunderwerbsteuer im Detail.