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Glossar

Familienheim (Erbschaftsteuer)

Wohnimmobilie im Eigenbedarf des Erben kann unter § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG steuerfrei bleiben – mit Flächengrenzen und zehnjähriger Nutzungsbindung.

Im Detail

Voraussetzungen: Nutzung als eigene Wohnung, Flächengrenzen (z. B. 200 m²), Bindung typischerweise zehn Jahre.

Verkauf oder Vermietung innerhalb der Frist kann rückwirkend Steuer auslösen – Einzelfall mit Finanzamt klären.

Praxis: Im Erbschaftsteuer-Rechner als Verschonungsoption wählbar.

Häufige Fragen zu diesem Begriff

Tippen Sie auf eine Frage – die Antwort erscheint direkt darunter.

Ist das geerbte Elternhaus steuerfrei?

Unter Voraussetzungen des § 13 ErbStG – Einzug als Familienheim, Flächengrenzen, zehn Jahre Bindung.

Was passiert bei Verkauf innerhalb von zehn Jahren?

Kann rückwirkend Erbschaftsteuer auslösen – vor Verkauf Finanzamt oder Steuerberater fragen.

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