Glossar
Familienheim (Erbschaftsteuer)
Wohnimmobilie im Eigenbedarf des Erben kann unter § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG steuerfrei bleiben – mit Flächengrenzen und zehnjähriger Nutzungsbindung.
Im Detail
Voraussetzungen: Nutzung als eigene Wohnung, Flächengrenzen (z. B. 200 m²), Bindung typischerweise zehn Jahre.
Verkauf oder Vermietung innerhalb der Frist kann rückwirkend Steuer auslösen – Einzelfall mit Finanzamt klären.
Praxis: Im Erbschaftsteuer-Rechner als Verschonungsoption wählbar.
Häufige Fragen zu diesem Begriff
Tippen Sie auf eine Frage – die Antwort erscheint direkt darunter.
Ist das geerbte Elternhaus steuerfrei?
Unter Voraussetzungen des § 13 ErbStG – Einzug als Familienheim, Flächengrenzen, zehn Jahre Bindung.
Was passiert bei Verkauf innerhalb von zehn Jahren?
Kann rückwirkend Erbschaftsteuer auslösen – vor Verkauf Finanzamt oder Steuerberater fragen.
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Erbschaftsteuer-Freibetrag
Persönlicher Freibetrag nach § 16 ErbStG – z. B. 500.000 € Ehepartner, 400.000 € Kind, 20.000 € Steuerklasse III. Pro Erblasser und Erwerber.
Erbschaftsteuer Steuerklasse
Steuerklassen I, II und III im ErbStG bestimmen Freibetrag und Tarif – nahe Verwandte (Kl. I) zahlen deutlich weniger als entfernte Verwandte oder Nichtverwandte (Kl. III).