Was zählt: Überschreitung, nicht Tacho
Im Bußgeldbescheid steht nicht nur „Sie sind mit 72 km/h gefahren“, sondern wie viele km/h Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten haben. Innerorts gilt meist 50 km/h, außerorts 100 km/h auf Landstraßen oder die beschilderte Grenze.
Der Bußgeldkatalog ordnet jede Stufe einer Geldbuße zu – optional mit Punkten im Fahreignungsregister (Flensburg) und Fahrverbot. Ein Rechner mit der km/h-Überschreitung liefert deshalb eine schnelle Orientierung, bevor der Bescheid eintrifft.
Messungen unterliegen oft einem Toleranzabzug (z. B. 3 km/h unter 100 km/h). Im Bescheid ist die der Behörde zugrunde gelegte Überschreitung maßgeblich – nicht Ihre eigene Rechnung vom Tacho.
Bußgeldkatalog – die wichtigsten Stufen (Pkw)
Bis 10 km/h zu schnell innerorts: 30 €, ohne Punkte. 11–15 km/h: 50 €. 16–20 km/h: 70 €. Erst ab 21 km/h kommt ein Punkt hinzu (115 €).
26–30 km/h innerorts: 180 € und 1 Punkt – ein Fahrverbot von einem Monat ist hier häufig nur bei Wiederholungstatbeständen vorgesehen (erneut >25 km/h innerhalb von 12 Monaten).
Ab 31 km/h innerorts: 260 €, 2 Punkte und in der Regel ein monatliches Fahrverbot. Ab 41 km/h steigen Bußgeld und Dauer des Fahrverbots weiter.
Außerorts sind die Geldbußen in niedrigen Stufen oft niedriger (z. B. 20 € bis 10 km/h), aber ab 41 km/h Überschreitung drohen auch dort Fahrverbote und 2 Punkte.
Lkw, Anhänger und schwere Fahrzeuge
Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen und Pkw mit Anhänger gelten höhere Bußgelder. Bereits 16 km/h zu schnell innerorts können 160 € und einen Punkt bedeuten.
Busse, Gefahrguttransporte und Sonderfälle (Rotlicht, Abstand, Handy) sind im Standard-Bußgeld-Rechner für Geschwindigkeit nicht abgebildet – dort gelten eigene Tatbestände.
Probezeit – verschärfte Folgen
In der Probezeit ändert sich das Bußgeld nicht – aber jeder Punkt in Flensburg hat schwerwiegendere Folgen: Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und verpflichtendes Aufbauseminar nach § 4a StVG.
Bei leichten Verstößen kann eine Verwarnung ohne Punkt erfolgen – das ist Ermessenssache und nicht garantiert. Wer frisch den Führerschein hat, sollte jeden Bescheid ernst nehmen.
Fahrverbot – wann es droht
Ein Fahrverbot ist nicht dasselbe wie der Entzug der Fahrerlaubnis. Es verbietet die Nutzung eines Kraftfahrzeugs für einen bestimmten Zeitraum (z. B. einen Monat), während der Führerschein weiterhin gültig bleibt.
Pkw innerorts: im Regelfall ab 31 km/h Überschreitung. Außerorts: oft ab 41 km/h. In mittleren Stufen kann ein Fahrverbot bei Wiederholung innerhalb von 12 Monaten drohen.
Wer beruflich auf das Auto angewiesen ist, sollte früh prüfen, ob Einspruch oder anwaltliche Beratung sinnvoll ist – Fahrverbote sind nicht immer automatisch, aber häufig.
Bescheid, Fristen und Einspruch
Der Bußgeldbescheid kommt per Post. Gegen ihn können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen – schriftlich bei der im Bescheid genannten Behörde.
Prüfpunkte: War das Messgerät geeprüft? Stand der Blitzer korrekt? War die Geschwindigkeitsbegrenzung gültig beschildert? Wurde das richtige Fahrzeug/Fahrer identifiziert?
Ein Einspruch lohnt nicht immer – bei klaren Messungen und geringen Summen kann ein Anwalt teurer sein als das Bußgeld. Bei Fahrverbot, hohen Summen oder Probezeit lohnt sich oft eine Erstberatung.
Rechenbeispiel: 21 km/h innerorts
Pkw, innerorts, 21 km/h zu schnell: 115 € Bußgeld, 1 Punkt, kein Fahrverbot im Regelfall. In der Probezeit zusätzlich Aufbauseminar und verlängerte Probezeit.
Im Bußgeld-Rechner km/h, Ort, Fahrzeugklasse und Probezeit eingeben – Bußgeld, Punkte und Fahrverbot erscheinen sofort.
Rechenbeispiel: 31 km/h innerorts
Pkw, innerorts, 31 km/h zu schnell: 260 €, 2 Punkte, ein Monat Fahrverbot im Regelfall. Das ist eine der häufigsten Grenzen, ab der Autofahrer neben Geld auch die Mobilität verlieren können.
Wer unsicher ist, ob die Messung korrekt war, sollte die Frist notieren und Akteneinsicht bzw. anwaltliche Prüfung erwägen – nicht pauschal zahlen, nicht pauschal Einspruch ohne Prüfung.
Typische Fehler nach dem Blitzer
Viele rechnen mit der absoluten Geschwindigkeit statt mit der Überschreitung – der Katalog kennt nur die Differenz zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit.
Innerorts und außerorts werden verwechselt – die Strafen unterscheiden sich deutlich, besonders bei mittleren Überschreitungen.
Fristen werden verpasst: Zwei Wochen Einspruch, Zahlungsfristen und Fahrverbotsbeginn haben feste Termine im Bescheid.
Bußgeld-Rechner-Ergebnisse werden als verbindlich behandelt – sie sind Orientierung am Katalog; Behörde und Gericht können abweichen.