Warum das Erstzulassungsdatum alles entscheidet
Die Kfz-Steuer hängt nicht vom aktuellen Halter ab, sondern vom Datum der ersten Zulassung (Feld B im Fahrzeugschein). Drei große Reformen prägen den Alltag: ab 1. Juli 2009 Hubraum plus CO₂, ab 2014 sinkender CO₂-Freibetrag, ab 1. Januar 2021 progressive CO₂-Stufen.
Wer ein Gebrauchtwagen kauft, erbt die Steuerlogik des EZ-Jahres – ein 2018er Diesel kann günstiger sein als ein neuerer mit ähnlichem Verbrauch, weil der CO₂-Tarif erst ab 2021 stufenweise steigt.
Hubraum: Benziner vs. Diesel
Seit Juli 2009 zahlen Benziner 2,00 € und Diesel 9,50 € je angefangene 100 ccm. Ein 2,0-l-Diesel (20 Blöcke) zahlt allein 190 € pro Jahr Hubraumsteuer – bevor CO₂ dazukommt.
Der Diesel-Aufschlag kompensiert die niedrigere Energiesteuer an der Zapfsäule. Wer wenig fährt, zahlt beim Diesel oft überproportional Kfz-Steuer im Verhältnis zu den Tankkosten.
CO₂-Komponente: Freibeträge und Stufen
Bei Erstzulassung 2009–2011 bleiben 120 g/km CO₂ steuerfrei, darüber 2,00 € pro Gramm. Ab 2012: 110 g/km Freibetrag, ab 2014: 95 g/km – jeweils plus 2,00 €/g im flachen Modell bis 2020.
Ab 2021 gilt der Stufentarif: 96–115 g/km mit 2,00 €/g, dann 2,20 €, 2,50 €, 2,90 €, 3,40 € und ab 196 g/km 4,00 € pro Gramm. Ein SUV mit 195 g/km zahlt allein über 250 € CO₂-Anteil.
Rechenbeispiel: VW Golf 1.5 TSI
1.498 ccm → 15 × 2,00 € = 30 € Hubraum. CO₂ 119 g/km: 20 g in Stufe 1 (40 €) plus 4 g in Stufe 2 (8,80 €) = 48,80 €. Jahressteuer rund 79 €.
Im Kfz-Steuer-Rechner Erstzulassung, Antrieb, Hubraum und CO₂ aus V.7 eingeben – Ergebnis sofort inkl. Monatsbetrag.
Rechenbeispiel: BMW 320d Touring
1.995 ccm → 20 × 9,50 € = 190 € Hubraum. CO₂ 139 g/km bei EZ 2020 (flacher Satz, Freibetrag 95 g/km): 44 × 2 € = 88 €. Summe ca. 278 € pro Jahr.
Diesel plus mittlere CO₂-Emission – typisch für Pendlerfahrzeuge mit hoher Jahresleistung. Spritkosten kommen obendrauf.
Elektroautos: Befreiung bis 2035
Reine Elektrofahrzeuge sind nach § 3d KraftStG zehn Jahre ab Erstzulassung befreit. Neuzulassungen bis 31.12.2030: längstens bis 31.12.2035. Bestands-E-Autos mit EZ vor 2026 enden spätestens am 31.12.2030.
Plug-in-Hybride sind nicht befreit – sie zahlen wie Verbrenner nach Hubraum und CO₂-WLTP. Ein C 300 e mit 16 g/km kann trotzdem Hubraumsteuer haben.
Altfahrzeuge vor Juli 2009
Vor dem 1. Juli 2009 regelt die Schadstoffklasse den Hubraumsatz – CO₂ spielt keine Rolle. Euro-4-ähnliche Benziner zahlen 6,75 € je 100 ccm, Diesel 15,44 €; ohne Partikelfilter deutlich mehr.
Der Rechner nutzt für Altfahrzeuge Orientierungswerte – der Bescheid kann je nach Feld 14 abweichen.
Zahlung und Bescheid
Das Hauptzollamt setzt die Steuer fest und zieht sie meist jährlich per Lastschrift ein – zum Stichtag der Erstzulassung. Bei Halterwechsel läuft der Rhythmus weiter.
Verbindlich ist nur der amtliche Bescheid oder der Rechner des Bundesfinanzministeriums/Zolls – Online-Rechner dienen der Orientierung vor dem Kauf.
Typische Fehler
Viele verwechseln Erstzulassung mit dem Datum der Ummeldung auf den eigenen Namen – relevant ist immer Feld B.
CO₂ aus Werbung statt V.7/V.9 führt zu falschen Erwartungen – der Zulassungswert ist maßgeblich.
Elektro-Befreiung wird auf Plug-in-Hybride übertragen – die sind steuerpflichtig.