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Ratgeber & Hintergrund
Kfz-Steuer 2026 – wovon sie abhängt
Die Kraftfahrzeugsteuer zahlt jeder Pkw-Halter jährlich ans Hauptzollamt. Seit 2009 hängt sie bei Neuwagen vor allem von Hubraum und CO₂-Ausstoß ab – das Erstzulassungsdatum bestimmt, welche Regeln gelten.
Der Rechner bildet Pkw mit Benzin-, Diesel- und Elektroantrieb ab. Wohnmobile, Motorräder und H-Kennzeichen haben eigene Tarife und sind nicht enthalten.
Hubraumkomponente
Bei Erstzulassung ab 1. Juli 2009 zahlen Benziner 2,00 € und Diesel 9,50 € je angefangene 100 ccm Hubraum (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG). Ein 2,0-l-Diesel zahlt allein dafür oft fast 200 € pro Jahr.
Vor Juli 2009 gilt das Schadstoffklassen-Modell mit höheren Sätzen für ältere Fahrzeuge – der Rechner nutzt für Altfahrzeuge Euro-4-ähnliche Orientierungswerte.
CO₂-Komponente nach Erstzulassung
Ab 1. Juli 2009 kommt ein CO₂-Zuschlag hinzu. Der steuerfreie Anteil sinkt mit dem EZ-Jahr: bis 2011 120 g/km, ab 2012 110 g/km, ab 2014 95 g/km – darüber je Gramm 2,00 € (flacher Satz bis 2020).
Ab Erstzulassung 1. Januar 2021 werden CO₂-Werte über 95 g/km in sechs Stufen mit steigenden Sätzen (2,00 bis 4,00 € pro g/km) besteuert – hohe SUV zahlen deutlich mehr als Kompaktwagen.
Elektroautos und Befreiung
Reine Elektrofahrzeuge sind nach § 3d KraftStG für zehn Jahre ab Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit. Für Neuzulassungen bis 31.12.2030 gilt die Befreiung längstens bis 31.12.2035.
Bestands-E-Autos mit Erstzulassung vor 2026 enden spätestens am 31.12.2030. Danach greift ein gewichtsabhängiger Satz mit 50 % Ermäßigung – dafür braucht es die zulässige Gesamtmasse.
Wo stehen die Werte im Fahrzeugschein?
Erstzulassung: Feld B. Hubraum: P.1. CO₂ kombiniert: V.7 (WLTP) oder V.9 (NEFZ). Schadstoffklasse bei Altfahrzeugen: Feld 14.
Für eine verbindliche Berechnung nutzt das Bundesfinanzministerium einen offiziellen Rechner – unser Tool dient der schnellen Orientierung vor dem Bescheid.