Ausführlicher Ratgeber
Ratgeber & Hintergrund
Bußgeld bei Geschwindigkeit – was der Katalog regelt
Wer geblitzt wird, erhält einen Bußgeldbescheid mit Geldbuße, optional Punkten im Fahreignungsregister (Flensburg) und manchmal einem Fahrverbot. Entscheidend ist nicht die absolute Geschwindigkeit, sondern die Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit in km/h.
Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog ordnet jede Überschreitungsstufe einer Geldbuße zu. Ab bestimmten Schwellen kommen Punkte und Fahrverbote hinzu – innerorts früher und strenger als außerorts.
Innerorts vs. außerorts
Innerorts gilt für die meisten Straßen in geschlossenen Ortschaften typischerweise 50 km/h, sofern nicht anders beschildert. Schon 21 km/h zu schnell bedeuten hier 115 € und einen Punkt.
Außerorts sind die Geldbußen in den unteren Stufen oft niedriger (z. B. 20 € bis 10 km/h), aber ab 41 km/h Überschreitung drohen auch außerhalb von Ortschaften Fahrverbote.
Pkw vs. Lkw und Anhänger
Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen und Pkw mit Anhänger gelten höhere Bußgelder. Bereits 16 km/h zu schnell innerorts können 160 € und einen Punkt bedeuten.
Der Rechner unterscheidet Pkw/Motorrad bis 3,5 t von Lkw/Anhänger – Sonderfälle (Bus, Gefahrgut) sind nicht abgebildet.
Fahrverbot und Wiederholungstäter
Ein monatliches Fahrverbot ist innerorts ab 31 km/h Überschreitung im Regelfall vorgesehen, außerorts oft ab 41 km/h. In Stufen darunter kann ein Fahrverbot bei Wiederholung innerhalb von 12 Monaten drohen, wenn erneut mehr als 25 km/h überschritten wurden.
Die Behörde hat in Grenzfällen Ermessen – der Bescheid kann vom Katalog abweichen, wenn besondere Umstände vorliegen.
Probezeit und Punkte
In der Probezeit führt ein Punkt in Flensburg typischerweise zur Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und zum verpflichtenden Aufbauseminar (§ 4a StVG). Das Bußgeld selbst ändert sich dadurch nicht.
Wer noch in der Probezeit ist, sollte jeden Bescheid ernst nehmen – auch Verwarnungen ohne Punkt sind möglich, aber nicht garantiert.
Einspruch, Fristen und Messung
Gegen Bußgeldbescheide können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Prüfen lassen sich Messgerät, Aufstellung, Schilder und ob die richtige Fahrzeugführung zugeordnet wurde.
Eine Toleranzabzug-Regelung (z. B. 3 km/h unter 100 km/h, 3 % darüber) wird in der Praxis oft angewendet – im Bescheid steht die der Behörde zugrunde gelegte Überschreitung.