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Gesundheit

Promille & Autofahren – Grenzen in Deutschland

0,3, 0,5 und 1,1 Promille erklärt – plus warum Schätzrechner kein Freifahrtschein sind.

8 Min. Lesezeit·Stand April 2026·1 Quellen

Redaktion & Vertrauen

  • Redaktionell geprüft · Stand 2026
  • 1 offizielle Quelle verlinkt
  • 2 häufig gestellte Fragen beantwortet

Veröffentlicht am 10. April 2026. Mehr zur Redaktion und zum Impressum.

Was bedeutet ein Promillewert?

Promille (‰) gibt den Anteil Alkohol im Blut an. 1 ‰ entspricht einem Gramm Alkohol pro Kilogramm Körperflüssigkeit – grob vereinfacht.

Der Körper baut Alkohol ab, typischerweise 0,1–0,2 ‰ pro Stunde. Kaffee, Sport oder Essen beschleunigen das nicht zuverlässig.

Grenzwerte beim Fahren

Ab 0,5 ‰: Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot möglich.

Ab 0,3 ‰ für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren – sowie bei auffälligem Fahren für alle.

Ab 1,1 ‰: absolute Fahruntüchtigkeit – Straftat nach StGB.

Rechner vs. Realität

Widmark-Schätzungen ignorieren Mageninhalt, Medikamente und individuelle Abbaugeschwindigkeit.

Polizei nutzt Atem- oder Bluttests – nur diese zählen rechtlich. Unser Promille-Rechner dient der Aufklärung.

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Häufig gestellte Fragen

Klicken Sie auf eine Frage – die Antwort steht direkt darunter im Seiteninhalt (nicht nur im Hintergrund für Suchmaschinen).

Wann darf ich wieder fahren?

Rechtlich oft unter 0,5 ‰ – sicher ist: ausreichend schlafen, keinen Restalkohol spüren, im Zweifel nicht fahren.

Gilt 0,5 ‰ überall?

In Deutschland ja für Pkw. Andere Länder haben teils 0,0 ‰ oder andere Grenzen – im Ausland vorher informieren.

Offizielle Quellen & weiterführende Links

Die Berechnungsgrundlagen und rechtlichen Hinweise basieren auf folgenden öffentlich zugänglichen Quellen (Stand 2026).

Hinweis zur inhaltlichen Einordnung

Dieser Ratgeber auf DirektBerechnen.de fasst allgemein gültige Regeln und öffentliche Informationen verständlich zusammen. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwälte oder Behörden. Gesetzliche Änderungen können kurzfristig eintreten – prüfen Sie verbindliche Auskünfte immer bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Ratgeber auf DirektBerechnen.de dienen der unverbindlichen Orientierung. Für verbindliche Entscheidungen wenden Sie sich an Fachpersonen oder die zuständigen Behörden.