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Familie & Kinder

Versorgungsausgleich Kosten 2026 – Gebühren berechnen

Versorgungsausgleich-Kosten 2026 schätzen: Verfahrenswert § 50 FamGKG, GKG-Gerichtsgebühren und RVG-Anwaltskosten – einvernehmlich vs. streitig.

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Quelle: Gerichtskostengesetz (GKG) (Bundesministerium der Justiz) · +3 weitere

  • Stand 2026
  • Mit Erklärungen
  • Quellen im Artikel
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Versorgungsausgleich 2026

Zum Ergebnis

Verfahrenswert ermitteln

§ 50 FamGKG – Nettoeinkommen und Anrechte

Typisch zwei gesetzliche Rentenanwartschaften.

Leer = automatische Berechnung nach § 50 FamGKG.

Verfahrenswert: 2.400,00 €

Verfahrensart

RVG-Gebührensatz und Anwaltszahl

Verfahrensart

Wischen für weitere Optionen

Trennungsfolgen weitgehend geklärt – RVG-Gebührensatz 1,3; oft nur ein Anwalt nötig.

2 Anrechte, RVG 1.3, 1 Anwalt.

Geschätzte Gesamtkosten

488,00 €

Versorgungsausgleich (§ 50 FamGKG): Verfahrenswert 2.400 €, Gesamtkosten ca. 488 € – je Partei 244 €.

Verfahrenswert

2.400,00 €

Gerichtskosten

116,00 €

Anwaltskosten

372,00 €

Gericht

116,00 €

Anwalt

372,00 €

Gesamt

488,00 €

Pro Partei

244,00 €

Kostenverteilung

  • Gericht116,00 €
  • Anwalt372,00 €
  • Gesamtkosten488,00 €
  • 244,00 € pro Partei · 2 Anrechte

Häufig als Nächstes

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Gerichts- und Anwaltsgebühren hängen vom Verfahrenswert, Verfahrensart und regionalen Besonderheiten ab. Verbindliche Kostennote erhalten Sie vom Anwalt oder Gericht.

Schritt für Schritt

So nutzen Sie den Versorgungsausgleich-Kosten-Rechner 2026

  1. 1

    Nettoeinkommen beider Partner

    Tragen Sie das monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten ein – Grundlage für den Verfahrenswert nach § 50 FamGKG (10 % des 3-Monats-Nettos je Anrecht).

  2. 2

    Anrechte zählen

    Geben Sie an, wie viele Versorgungsanrechte ausgeglichen werden (typisch zwei gesetzliche Renten). Optional können Sie einen eigenen Versorgungswert eingeben.

  3. 3

    Verfahrensart wählen

    Einvernehmlicher Versorgungsausgleich (RVG 1,3) oder streitiges Verfahren (RVG 2,0) – bei Streit meist zwei Anwälte.

  4. 4

    Kosten vergleichen

    Der Rechner zeigt Gerichts- und Anwaltsgebühren nach GKG und RVG – als Orientierung vor dem Anwaltsgespräch, nicht als verbindliche Kostennote.

Ausführlicher Ratgeber

Ratgeber & Hintergrund

Versorgungsausgleich – Kosten 2026

Der Versorgungsausgleich gleicht Rentenanwartschaften aus der Ehezeit aus. Das Verfahren ist ein eigenes Familienverfahren mit eigenen Gerichts- und Anwaltsgebühren – zusätzlich zur Scheidung.

Unser Versorgungsausgleich-Kosten-Rechner 2026 schätzt den Verfahrenswert nach § 50 FamGKG und berechnet GKG-Gerichtsgebühren sowie RVG-Anwaltsgebühren für einvernehmliche und streitige Verfahren.

Verfahrenswert und Gebühren nach § 50 FamGKG

Je auszugleichendes Anrecht: 10 % des dreifachen gemeinsamen Monatsnettos beider Ehegatten, mindestens 1.000 €. Bei zwei Rentenanwartschaften typisch 2.000 € Verfahrenswert.

Gerichtsgebühren steigen mit dem Verfahrenswert in Stufen. Anwaltsgebühren folgen der RVG-Wertgebühr × Gebührensatz 1,3 (einvernehmlich) oder 2,0 (streitig), plus 19 % USt. und Auslagenpauschale je Anwalt.

Einvernehmlicher Ausgleich (interne Teilung, Ausgleichsanspruch) ist günstiger als ein streitiges Verfahren mit zwei Anwälten – der Rechner zeigt beide Szenarien.

Ausführliche Erklärung im Ratgeber

Versorgungsausgleich, § 50 FamGKG und Scheidungskosten: ausführlicher Scheidungskosten-Ratgeber 2026.

Trennung & Scheidung 2026 – Kosten, Unterhalt & Budget

Typische Fehler bei der Berechnung

  • Versorgungsausgleich als kostenfrei annehmen – eigenes Verfahren mit Gerichts- und Anwaltsgebühren nach § 50 FamGKG.
  • Nur die Scheidungskosten einplanen – Rentenausgleich ist ein separates Verfahren mit eigenem Verfahrenswert.
  • Verfahrenswert zu niedrig schätzen – je Anrecht 10 % des 3-Monats-Nettos, mindestens 1.000 €.

Rechenbeispiel: Rentenausgleich 2026

Beide Partner mit 2.200 € und 1.800 € netto/Monat, zwei Rentenanrechte, einvernehmlich mit einem Anwalt. Verfahrenswert 2.400 € – Gesamtkosten ca. 550 €.

Streitig mit zwei Anwälten über 1.200 € – der Rechner zeigt die Differenz zwischen einvernehmlich und streitig.

Fiktives Beispiel zur Veranschaulichung – Ihre Werte geben Sie oben im Rechner ein.

Häufig gestellte Fragen

Tippen Sie auf eine Frage – die Antwort erscheint direkt darunter.

Was kostet der Versorgungsausgleich 2026?

Abhängig vom Verfahrenswert – bei 4.000 € netto/Monat zusammen und zwei Anrechten (2.000 € Wert) oft 400–900 € gesamt einvernehmlich, streitig deutlich mehr mit zwei Anwälten.

Wie berechnet der Rechner den Verfahrenswert?

Nach § 50 FamGKG: je Anrecht 10 % des 3-Monats-Nettos beider Partner, mindestens 1.000 €. Beispiel 2.200 € + 1.800 € netto → 12.000 € Basis, je Anrecht 1.200 €.

Brauche ich einen extra Anwalt für den Versorgungsausgleich?

Bei Einigung kann ein Anwalt beide betreuen. Bei Streit über Rentenanwartschaften braucht jede Seite eigenen Beistand – im Rechner als Option wählbar.

Ist die Berechnung verbindlich?

Nein – keine Rechtsberatung. Gericht und Anwalt stellen die exakte Kostennote aus. Der tatsächliche Versorgungswert kann vom Gericht abweichen.