Ausführlicher Ratgeber
Ratgeber & Hintergrund
Versorgungsausgleich – Kosten 2026
Der Versorgungsausgleich gleicht Rentenanwartschaften aus der Ehezeit aus. Das Verfahren ist ein eigenes Familienverfahren mit eigenen Gerichts- und Anwaltsgebühren – zusätzlich zur Scheidung.
Unser Versorgungsausgleich-Kosten-Rechner 2026 schätzt den Verfahrenswert nach § 50 FamGKG und berechnet GKG-Gerichtsgebühren sowie RVG-Anwaltsgebühren für einvernehmliche und streitige Verfahren.
Verfahrenswert und Gebühren nach § 50 FamGKG
Je auszugleichendes Anrecht: 10 % des dreifachen gemeinsamen Monatsnettos beider Ehegatten, mindestens 1.000 €. Bei zwei Rentenanwartschaften typisch 2.000 € Verfahrenswert.
Gerichtsgebühren steigen mit dem Verfahrenswert in Stufen. Anwaltsgebühren folgen der RVG-Wertgebühr × Gebührensatz 1,3 (einvernehmlich) oder 2,0 (streitig), plus 19 % USt. und Auslagenpauschale je Anwalt.
Einvernehmlicher Ausgleich (interne Teilung, Ausgleichsanspruch) ist günstiger als ein streitiges Verfahren mit zwei Anwälten – der Rechner zeigt beide Szenarien.