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Familie & Kinder

Trennung & Scheidung 2026 – Kosten, Unterhalt & Budget

Trennung planen: Scheidungskosten, Ehegatten- und Kindesunterhalt mit Rechnern – Verfahrenswert, RVG und typische Fehler im Überblick.

14 Min. LesezeitLeonie Fischer · Geprüft von Emma NeumannStand Juni 2026

Qualität & Quellen

  • 3 offizielle Quellen verlinkt
  • 4 häufig gestellte Fragen
  • Redaktionell geprüft

Was kostet eine Scheidung wirklich?

Gerichtsgebühren (GKG) und Anwaltskosten (RVG) richten sich nach dem Verfahrenswert – nicht nach der Ehedauer allein. Bei 4.000 € netto/Monat zusammen liegt der Verfahrenswert der Scheidung nach § 43 FamGKG bei 12.000 € (3× Monatsnetto).

Der Scheidungskosten-Rechner schätzt einvernehmliche, streitige und Online-Scheidungen – optional mit Versorgungsausgleich, Zugewinn, Mediation und Notar. Bei Default-Eingaben (2.200 + 1.800 € netto, ein Anwalt, Versorgungsausgleich) ergeben sich ca. 1.850 € gesamt.

Verbindlich wird es erst mit der Kostennote von Gericht und Anwalt. Gutachter, Steuerberater und Auslandsscheidungen sind nicht enthalten – 20–30 % Puffer einplanen.

Die vier Rechner im Überblick

Scheidungskosten-Rechner: Verfahrenswert aus Einkommen oder direkt, RVG-Gebührensatz 1,3 vs. 2,0, Versorgungsausgleich nach § 50 FamGKG. Zeigt Gericht, Anwalt und Ersparnis gegenüber streitiger Scheidung.

Ehegattenunterhalt-Rechner: Differenzmethode mit Selbstbehalt – bei 3.200 € netto (Zahler) und 1.200 € netto (Empfänger), ein Kind im Haushalt, ca. 1.100 € monatlich Orientierung.

Kindesunterhalt-Rechner: Düsseldorfer Tabelle – bei 2.800 € netto und einem Kind (6–11 Jahre) Tabellenwert ca. 589 €, nach Kindergeld-Anrechnung ca. 460 € zahlbar.

Kindergeld-Rechner: 259 € pro Kind (2026) – mindert den Kindesunterhalt, fließt aber in die Haushaltsplanung ein.

Verfahrenswert, Versorgungsausgleich & RVG

Verfahrenswert Scheidung (§ 43 FamGKG): 3× gemeinsames Monatsnetto, min. 3.000 €. Versorgungsausgleich (§ 50 FamGKG): je Rentenanrecht 10 % des 3-Monats-Nettos, min. 1.000 € – typisch 2.000 € Verfahrenswert bei zwei gesetzlichen Renten.

RVG-Gebührensatz: einvernehmlich 1,3, streitig 2,0 auf die Wertgebühr plus USt. Ein Anwalt genügt oft bei Einigung; bei Streit rechnen Sie mit zwei Anwälten.

Glossar: Verfahrenswert, Versorgungsausgleich und RVG-Gebührensatz erklären wir verlinkt auf den Rechner-Seiten.

Rechenbeispiel: Familie Müller, Köln

Beide verdienen 4.000 € netto/Monat zusammen, ein Kind (8 Jahre) bei der Mutter. Scheidungskosten einvernehmlich mit Versorgungsausgleich: ca. 1.850 €. Ehegattenunterhalt ca. 1.100 €/Monat. Kindesunterhalt ca. 460 €/Monat nach Tabelle.

Streitig mit zwei Anwälten und Mediation kann die Scheidung allein auf über 9.000 € steigen – Einigung und Mediation sparen oft mehrere tausend Euro.

Typische Fehler bei der Budgetplanung

Nur Gerichtskosten einplanen – Anwaltsgebühren nach RVG sind oft der größere Posten.

Jahresnetto statt 3× Monatsnetto für den Verfahrenswert – Gerichte korrigieren zu niedrige Angaben.

Kindes- und Ehegattenunterhalt mit Scheidungsgebühren verwechseln – drei getrennte Rechenbereiche.

Versorgungsausgleich vergessen – eigenes Verfahren mit extra Gebühren.

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Scheidungskosten-Rechner 2026 – kostenlos & ohne Anmeldung

Scheidungskosten 2026 berechnen: Streitwert aus Einkommen, RVG/GKG, Versorgungsausgleich, Zugewinn, Mediation – einvernehmlich vs. streitig.

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Häufig gestellte Fragen

Tippen Sie auf eine Frage – die Antwort erscheint direkt darunter.

Welcher Rechner zuerst?

Start mit Scheidungskosten für Gericht/Anwalt, dann Ehegatten- und Kindesunterhalt für laufende Belastung.

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung 2026?

Bei Verfahrenswert 12.000 € oft 1.800–3.200 € gesamt – abhängig von Anwaltszahl und Zusatzverfahren.

Brauchen beide einen Anwalt?

Bei Einigung oft nur ein Anwalt für den Antragsteller. Bei Streit in der Regel je Partei ein Anwalt.

Sind die Rechner verbindlich?

Nein – Orientierung vor dem Anwaltsgespräch. Gericht und Familienrecht setzen Verfahrenswert und Unterhalt verbindlich fest.

Offizielle Quellen & weiterführende Links

Die Berechnungsgrundlagen und rechtlichen Hinweise basieren auf folgenden öffentlich zugänglichen Quellen.

Hinweis zur inhaltlichen Einordnung

Dieser Ratgeber fasst allgemein gültige Regeln und öffentliche Informationen verständlich zusammen. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwälte oder Behörden.

Leonie Fischer · Geprüft von Emma Neumann. Zuletzt aktualisiert: 1. Juni 2026.