Was kostet eine Scheidung wirklich?
Gerichtsgebühren (GKG) und Anwaltskosten (RVG) richten sich nach dem Verfahrenswert – nicht nach der Ehedauer allein. Bei 4.000 € netto/Monat zusammen liegt der Verfahrenswert der Scheidung nach § 43 FamGKG bei 12.000 € (3× Monatsnetto).
Der Scheidungskosten-Rechner schätzt einvernehmliche, streitige und Online-Scheidungen – optional mit Versorgungsausgleich, Zugewinn, Mediation und Notar. Bei Default-Eingaben (2.200 + 1.800 € netto, ein Anwalt, Versorgungsausgleich) ergeben sich ca. 1.850 € gesamt.
Verbindlich wird es erst mit der Kostennote von Gericht und Anwalt. Gutachter, Steuerberater und Auslandsscheidungen sind nicht enthalten – 20–30 % Puffer einplanen.
Die vier Rechner im Überblick
Scheidungskosten-Rechner: Verfahrenswert aus Einkommen oder direkt, RVG-Gebührensatz 1,3 vs. 2,0, Versorgungsausgleich nach § 50 FamGKG. Zeigt Gericht, Anwalt und Ersparnis gegenüber streitiger Scheidung.
Ehegattenunterhalt-Rechner: Differenzmethode mit Selbstbehalt – bei 3.200 € netto (Zahler) und 1.200 € netto (Empfänger), ein Kind im Haushalt, ca. 1.100 € monatlich Orientierung.
Kindesunterhalt-Rechner: Düsseldorfer Tabelle – bei 2.800 € netto und einem Kind (6–11 Jahre) Tabellenwert ca. 589 €, nach Kindergeld-Anrechnung ca. 460 € zahlbar.
Kindergeld-Rechner: 259 € pro Kind (2026) – mindert den Kindesunterhalt, fließt aber in die Haushaltsplanung ein.
Verfahrenswert, Versorgungsausgleich & RVG
Verfahrenswert Scheidung (§ 43 FamGKG): 3× gemeinsames Monatsnetto, min. 3.000 €. Versorgungsausgleich (§ 50 FamGKG): je Rentenanrecht 10 % des 3-Monats-Nettos, min. 1.000 € – typisch 2.000 € Verfahrenswert bei zwei gesetzlichen Renten.
RVG-Gebührensatz: einvernehmlich 1,3, streitig 2,0 auf die Wertgebühr plus USt. Ein Anwalt genügt oft bei Einigung; bei Streit rechnen Sie mit zwei Anwälten.
Glossar: Verfahrenswert, Versorgungsausgleich und RVG-Gebührensatz erklären wir verlinkt auf den Rechner-Seiten.
Rechenbeispiel: Familie Müller, Köln
Beide verdienen 4.000 € netto/Monat zusammen, ein Kind (8 Jahre) bei der Mutter. Scheidungskosten einvernehmlich mit Versorgungsausgleich: ca. 1.850 €. Ehegattenunterhalt ca. 1.100 €/Monat. Kindesunterhalt ca. 460 €/Monat nach Tabelle.
Streitig mit zwei Anwälten und Mediation kann die Scheidung allein auf über 9.000 € steigen – Einigung und Mediation sparen oft mehrere tausend Euro.
Typische Fehler bei der Budgetplanung
Nur Gerichtskosten einplanen – Anwaltsgebühren nach RVG sind oft der größere Posten.
Jahresnetto statt 3× Monatsnetto für den Verfahrenswert – Gerichte korrigieren zu niedrige Angaben.
Kindes- und Ehegattenunterhalt mit Scheidungsgebühren verwechseln – drei getrennte Rechenbereiche.
Versorgungsausgleich vergessen – eigenes Verfahren mit extra Gebühren.