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Familie & Kinder

Scheidungskosten Rechner – Gebühren schätzen

Scheidungskosten berechnen nach Streitwert: Gerichtsgebühren, Anwaltskosten und Mediation – einvernehmlich oder streitig.

Quelle: Gerichtskostengesetz (GKG) (Bundesministerium der Justiz) · +1 weitere unten

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Scheidungsverfahren

Werte anpassen – das Ergebnis aktualisiert sich live

Orientierung: 3× Netto-Jahreseinkommen beider Partner.

Verfahrensart

Einvernehmliche Scheidung – meist günstiger als streitiges Verfahren.

Geschätzte Gesamtkosten

Werte 2026

1.781,00 €

Ca. 890,50 € pro Partei

Gerichtskosten

435,00 €

Anwaltskosten

1.346,00 €

Mediation

0,00 €

Gericht

435,00 €

Anwalt

1.346,00 €

Gesamt

1.781,00 €

Streitwert

12.000,00 €

Häufig als Nächstes

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Gebühren hängen vom Streitwert und Verfahren ab – verbindliche Kostennote erhalten Sie vom Anwalt oder Gericht.

Schritt für Schritt

So nutzen Sie den Rechner

  1. 1

    Streitwert schätzen

    Geben Sie den Streitwert der Scheidung ein – typischerweise das Netto-Jahreseinkommen beider Ehegatten plus Vermögenswerte, die Gegenstand des Verfahrens sind.

  2. 2

    Verfahrensart wählen

    Einvernehmliche Scheidung (Trennungsfolgen einig) oder streitiges Verfahren – die Anwaltsgebühren unterscheiden sich deutlich.

  3. 3

    Anwälte und Mediation

    Legen Sie fest, ob beide Parteien einen Anwalt haben und ob eine Mediation (Schlichtung) geplant ist – zusätzliche Kostenposten.

  4. 4

    Gesamtkosten planen

    Prüfen Sie Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und ggf. Mediation. Der Rechner schätzt nach RVG und GKG – als Budgethilfe vor dem Verfahren.

Ausführlicher Ratgeber

Ratgeber & Hintergrund

Kosten einer Scheidung in Deutschland

Scheidungskosten setzen sich aus Gerichtsgebühren (GKG) und Anwaltsgebühren (RVG) zusammen. Beide richten sich nach dem Streitwert – nicht nach der Dauer der Ehe allein.

Unser Rechner schätzt die Kosten für einvernehmliche und streitige Scheidungen nach typischen Gebührensätzen – inklusive Umsatzsteuer auf Anwaltsleistungen.

Streitwert – wovon hängen die Gebühren ab?

Der Streitwert orientiert sich an den wirtschaftlichen Interessen: häufig das gemeinsame Netto-Jahreseinkommen plus relevante Vermögenswerte (Immobilien, Beteiligungen). Gerichte setzen ihn oft pauschal an.

Je höher der Streitwert, desto höher Gerichts- und Anwaltsgebühren. Ein Mindest-Streitwert von 500 € gilt in der Praxis – der Rechner rechnet ab diesem Wert.

Einvernehmlich vs. streitig

Bei einvernehmlicher Scheidung einigen sich beide über Trennungsfolgen (Unterhalt, Versorgungsausgleich, Sorge). Ein Anwalt kann beide vertreten oder jeder Partei einen Anwalt – Gebührensatz niedriger (RVG 1,3).

Streitige Scheidungen erfordern in der Regel zwei Anwälte und höhere Gebührensätze (RVG 2,0). Zusätzliche Verfahren (Versorgungsausgleich, Zugewinn) erhöhen Kosten und Dauer.

Gerichtskosten und Anwaltsgebühren (RVG)

Gerichtsgebühren folgen dem Gerichtskostengesetz (GKG) und steigen mit dem Streitwert in Stufen. Anwaltsgebühren nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) werden als Vielfaches der Gerichtsgebühr berechnet.

Auf Anwaltsleistungen fällt 19 % Umsatzsteuer an. Der Rechner zeigt Gericht, Anwalt und optional Mediation als Gesamtbudget.

Mediation und weitere Kosten

Mediation oder anwaltliche Schlichtung kann Streitigkeiten vor Gericht vermeiden – typisch 800 € oder mehr, je nach Umfang. Notar, Gutachter (Immobilien, Versorgungsausgleich) und Vollstreckung kommen extra.

Prozesskostenhilfe ist bei geringem Einkommen möglich. Planen Sie das Budget früh – der Rechner ersetzt keine Kostennote Ihres Anwalts.

Ausführliche Erklärung im Ratgeber

Streitwert, RVG und einvernehmliche Scheidung: Scheidungskosten-Ratgeber.

Scheidungskosten in Deutschland – Gericht, Anwalt & Streitwert

Typische Fehler bei der Berechnung

  • Nur Gerichtskosten einplanen und Anwaltsgebühren vergessen – beide richten sich nach dem Streitwert.
  • Streitwert zu niedrig ansetzen – Gerichte setzen ihn oft höher als das Netto-Jahreseinkommen allein.
  • Einvernehmliche Scheidung mit streitigen Gebührensätzen rechnen – RVG 1,3 statt 2,0 macht einen großen Unterschied.

Rechenbeispiel: Paar Schmidt aus Hamburg

Beide verdienen zusammen 72.000 € netto im Jahr, Streitwert 36.000 €, einvernehmliche Scheidung mit je einem Anwalt. Der Rechner schätzt Gerichts- und Anwaltskosten zusammen bei etwa 2.800–3.500 €.

Bei streitiger Scheidung und höherem Streitwert verdoppeln sich die Anwaltskosten schnell – frühzeitige Mediation kann sparen.

Fiktives Beispiel zur Veranschaulichung – Ihre Werte geben Sie oben im Rechner ein.

Häufig gestellte Fragen

Klicken Sie auf eine Frage – die Antwort steht direkt darunter im Seiteninhalt (nicht nur im Hintergrund für Suchmaschinen).

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?

Abhängig vom Streitwert – oft 1.500–4.000 € gesamt (Gericht + ein Anwalt). Bei hohem Einkommen und Vermögen deutlich mehr. Der Rechner schätzt nach RVG/GKG.

Warum ist eine streitige Scheidung teurer?

Höhere Anwaltsgebührensätze (RVG 2,0 statt 1,3), meist zwei Anwälte und längere Verfahrensdauer. Zusätzliche Streitpunkte (Unterhalt, Zugewinn) erhöhen den Streitwert.

Wie wird der Streitwert festgelegt?

Das Familiengericht setzt ihn – oft anhand des Netto-Jahreseinkommens beider Ehegatten. Vermögen und Unterhaltsansprüche können ihn erhöhen. Im Rechner geben Sie eine Schätzung ein.

Brauchen beide einen Anwalt?

Bei Einigung kann ein Anwalt beide betreuen (ein Anwalt, ein Mandat). Bei Streit braucht jede Seite in der Regel eigenen anwaltlichen Beistand – im Rechner als Option wählbar.

Was kostet Mediation?

Oft 800–2.000 € je nach Dauer und Mediator. Kann teurer erscheinen als ein Anwalt, spart aber Gerichtskosten bei erfolgreicher Einigung. Im Rechner optional 800 € Pauschale.

Ist die Berechnung verbindlich?

Nein. Gericht und Anwalt stellen die exakte Kostenberechnung aus. Sonderfälle (internationale Scheidung, Betriebsvermögen) weichen ab – Fachanwalt für Familienrecht konsultieren.

Offizielle Quellen & weiterführende Links

Die Berechnungsgrundlagen und rechtlichen Hinweise basieren auf folgenden öffentlich zugänglichen Quellen (Stand 2026).