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Familie & Kinder

Scheidungskosten in Deutschland – Gericht, Anwalt & Streitwert

Was eine Scheidung kostet: GKG, RVG, einvernehmlich vs. streitig und wie Sie Kosten planen.

11 Min. Lesezeit·Stand April 2026·2 Quellen

Redaktion & Vertrauen

  • Redaktionell geprüft · Stand 2026
  • 2 offizielle Quellen verlinkt
  • 4 häufig gestellte Fragen beantwortet

Veröffentlicht am 27. April 2026. Mehr zur Redaktion und zum Impressum.

Aus welchen Posten bestehen Scheidungskosten?

Gerichtsgebühren nach GKG und Anwaltsgebühren nach RVG – beide richten sich nach dem Streitwert, nicht allein nach der Ehedauer.

Zusätzlich können Mediation, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich anfallen.

Streitwert verstehen

Typisch orientiert sich der Streitwert am gemeinsamen Netto-Jahreseinkommen plus relevanten Vermögenswerten.

Je höher der Streitwert, desto höher die Gebühren – ein realistischer Ansatz spart böse Überraschungen.

Einvernehmlich oder streitig?

Einvernehmliche Scheidung mit Einigung über Trennungsfolgen: niedrigere Gebührensätze (RVG 1,3), oft ein Anwalt für beide oder je einer.

Streitige Verfahren: zwei Anwälte, höhere Sätze (RVG 2,0), längere Dauer und Zusatzverfahren.

Kosten sparen

Mediation vor dem Gericht kann teure Streitigkeiten vermeiden – besonders bei Unterhalt und Sorge.

Unser Scheidungskosten-Rechner schätzt Gericht und Anwalt nach Ihren Eingaben – verbindlich wird es erst mit Kostennote.

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Häufig gestellte Fragen

Klicken Sie auf eine Frage – die Antwort steht direkt darunter im Seiteninhalt (nicht nur im Hintergrund für Suchmaschinen).

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?

Bei Streitwert 30.000 € oft 2.000–4.000 € gesamt – abhängig von Anzahl der Anwälte und Zusatzverfahren.

Wer zahlt die Anwaltskosten?

Grundsätzlich jeder seine eigenen – bei Prozesskostenhilfe oder Vereinbarung kann es abweichen.

Ist Mediation Pflicht?

Nein, aber sinnvoll bei Streit über Kinder oder Vermögen – spart Zeit und Geld.

Ist der Rechner verbindlich?

Nein – Gericht und Anwalt stellen die exakte Berechnung aus. Sonderfälle weichen ab.

Offizielle Quellen & weiterführende Links

Die Berechnungsgrundlagen und rechtlichen Hinweise basieren auf folgenden öffentlich zugänglichen Quellen (Stand 2026).

Hinweis zur inhaltlichen Einordnung

Dieser Ratgeber auf DirektBerechnen.de fasst allgemein gültige Regeln und öffentliche Informationen verständlich zusammen. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwälte oder Behörden. Gesetzliche Änderungen können kurzfristig eintreten – prüfen Sie verbindliche Auskünfte immer bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Ratgeber auf DirektBerechnen.de dienen der unverbindlichen Orientierung. Für verbindliche Entscheidungen wenden Sie sich an Fachpersonen oder die zuständigen Behörden.