Aus welchen Posten bestehen Scheidungskosten?
Gerichtsgebühren nach GKG und Anwaltsgebühren nach RVG – beide richten sich nach dem Streitwert, nicht allein nach der Ehedauer.
Zusätzlich können Mediation, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich anfallen.
Streitwert verstehen
Typisch orientiert sich der Streitwert am gemeinsamen Netto-Jahreseinkommen plus relevanten Vermögenswerten.
Je höher der Streitwert, desto höher die Gebühren – ein realistischer Ansatz spart böse Überraschungen.
Einvernehmlich oder streitig?
Einvernehmliche Scheidung mit Einigung über Trennungsfolgen: niedrigere Gebührensätze (RVG 1,3), oft ein Anwalt für beide oder je einer.
Streitige Verfahren: zwei Anwälte, höhere Sätze (RVG 2,0), längere Dauer und Zusatzverfahren.
Kosten sparen
Mediation vor dem Gericht kann teure Streitigkeiten vermeiden – besonders bei Unterhalt und Sorge.
Unser Scheidungskosten-Rechner schätzt Gericht und Anwalt nach Ihren Eingaben – verbindlich wird es erst mit Kostennote.