Glossar
RVG-Gebührensatz
Multiplikator auf die RVG-Wertgebühr – einvernehmliche Scheidung oft 1,3, streitige Verfahren 2,0; bestimmt die Anwaltskosten mit.
Im Detail
Verfahrensgebühr nach RVG = Wertgebühr × Gebührensatz (1,3 einvernehmlich, 2,0 streitig) plus 19 % USt. und Auslagen.
Jede Partei zahlt in der Regel ihren Anwalt selbst – bei zwei Anwälten verdoppeln sich die Anwaltskosten im Budget.
Praxis: Scheidungskosten-Rechner wählt den Satz nach Verfahrensart.
Häufige Fragen zu diesem Begriff
Tippen Sie auf eine Frage – die Antwort erscheint direkt darunter.
Was bedeutet RVG 1,3?
Einvernehmliche Scheidung: Verfahrensgebühr = 1,3 × Wertgebühr. Streitig gilt 2,0 – deutlich teurer.
Zahlt jeder seinen Anwalt?
Grundsätzlich ja – zwei Anwälte bedeuten doppelte Anwaltskosten im Gesamtbudget, auch wenn Gerichtskosten geteilt werden.
Passende Rechner
Passende Ratgeber
Trennung & Scheidung 2026 – Kosten, Unterhalt & Budget
Trennung planen: Scheidungskosten, Ehegatten- und Kindesunterhalt mit Rechnern – Verfahrenswert, RVG und typische Fehler im Überblick.
Scheidungskosten – Gericht, Anwalt & Streitwert
Scheidungskosten 2026: GKG, RVG, Streitwert, einvernehmlich vs. streitig, Rechenbeispiel und typische Fehler – so planen Sie Gericht und Anwalt realistisch.
Ehegattenunterhalt – Trennungs- & nachehelicher Unterhalt
Ehegattenunterhalt: Differenzmethode, Selbstbehalt 2026, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt mit Rechenbeispiel und typischen Fehlern bei der Schätzung.
Verwandte Begriffe
Ehegattenunterhalt
Unterhalt zwischen (Ex-)Ehepartnern bei Trennung oder nach Scheidung – häufig nach Differenzmethode mit Selbstbehalt.
Verfahrenswert (Scheidung)
Maßstab für Gerichts- und Anwaltsgebühren im Familienrecht – bei Scheidung nach § 43 FamGKG typisch 3× gemeinsames Monatsnetto, mindestens 3.000 €.
Versorgungsausgleich
Ausgleich der in der Ehe erworbenen Rentenansprüche bei Scheidung – eigenes Verfahren mit separatem Verfahrenswert nach § 50 FamGKG.