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Glossar

RVG-Gebührensatz

Multiplikator auf die RVG-Wertgebühr – einvernehmliche Scheidung oft 1,3, streitige Verfahren 2,0; bestimmt die Anwaltskosten mit.

Im Detail

Verfahrensgebühr nach RVG = Wertgebühr × Gebührensatz (1,3 einvernehmlich, 2,0 streitig) plus 19 % USt. und Auslagen.

Jede Partei zahlt in der Regel ihren Anwalt selbst – bei zwei Anwälten verdoppeln sich die Anwaltskosten im Budget.

Praxis: Scheidungskosten-Rechner wählt den Satz nach Verfahrensart.

Häufige Fragen zu diesem Begriff

Tippen Sie auf eine Frage – die Antwort erscheint direkt darunter.

Was bedeutet RVG 1,3?

Einvernehmliche Scheidung: Verfahrensgebühr = 1,3 × Wertgebühr. Streitig gilt 2,0 – deutlich teurer.

Zahlt jeder seinen Anwalt?

Grundsätzlich ja – zwei Anwälte bedeuten doppelte Anwaltskosten im Gesamtbudget, auch wenn Gerichtskosten geteilt werden.

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