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Wohnen

Fußbodenheizung auslegen 2026 – EN 1264 & GEG

Verlegeabstand, Heizkreise, Vorlauftemperatur und GEG-65-%-Regel ab 30.06.2026 – Planungshilfe für Sanierung und Neubau.

12 Min. Lesezeit·Stand Juni 2026·1 Quellen

Redaktion & Vertrauen

  • Redaktionell geprüft · Stand 2026
  • 1 offizielle Quelle verlinkt
  • 2 häufig gestellte Fragen beantwortet

Veröffentlicht am 6. Juni 2026. Mehr zur Redaktion und zum Impressum.

Warum Fußbodenheizung 2026 relevant ist

Flächenheizungen arbeiten mit niedrigen Vorlauftemperaturen – ideal für Wärmepumpen und die GEG-Ziele. Ab 30.06.2026 gilt in Großstädten die 65-%-Erneuerbare-Pflicht beim Heizungstausch.

Wer plant, sollte Verlegeabstand, Heizkreise und Systemtemperaturen nach DIN EN 1264 durchdenken – nicht nur den Wärmeerzeuger wählen.

Verlegeabstand und Heizkreise

10 cm Abstand für hohe Heizlast, 15 cm Standard, 20 cm bei niedriger Last. Pro Heizkreis max. ca. 100 m Rohr – längere Kreise erhöhen den Druckverlust.

Rohrmenge pro m²: 10 cm ≈ 8,8 m, 15 cm ≈ 5,8 m, 20 cm ≈ 4,6 m. Gleiche Kreislängen in einem Raum sorgen für gleichmäßige Wärme.

Vorlauftemperatur und Wärmepumpe

Wärmepumpe: 30–35 °C Vorlauf, 5–7 K Spreizung. Gas/Öl: oft 40–45 °C. Je niedriger die Vorlauf-Temperatur, desto höher der COP der Wärmepumpe.

Bodenbeläge dämpfen: Fliesen am besten, Teppich reduziert die übertragbare Leistung – EN 1264 begrenzt die Bodentemperatur (29 °C Wohnraum).

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Fußbodenheizung planen: Verlegeabstand, Rohrmenge, Heizkreise und Wärmepumpen-Tauglichkeit – inkl. GEG-Hinweis 2026.

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Häufig gestellte Fragen

Klicken Sie auf eine Frage – die Antwort steht direkt darunter im Seiteninhalt (nicht nur im Hintergrund für Suchmaschinen).

Was passiert am 30.06.2026?

In Kommunen >100.000 EW greift beim Heizungstausch die GEG-65-%-Pflicht. Kleinere Gemeinden folgen ab 30.06.2028.

Reicht der Online-Rechner für die Baustelle?

Als Orientierung ja – Verlegeplan, Hydraulik und Heizlastberechnung gehören in die Fachplanung.

Offizielle Quellen & weiterführende Links

Die Berechnungsgrundlagen und rechtlichen Hinweise basieren auf folgenden öffentlich zugänglichen Quellen (Stand 2026).

Hinweis zur inhaltlichen Einordnung

Dieser Ratgeber auf DirektBerechnen.de fasst allgemein gültige Regeln und öffentliche Informationen verständlich zusammen. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwälte oder Behörden. Gesetzliche Änderungen können kurzfristig eintreten – prüfen Sie verbindliche Auskünfte immer bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Ratgeber auf DirektBerechnen.de dienen der unverbindlichen Orientierung. Für verbindliche Entscheidungen wenden Sie sich an Fachpersonen oder die zuständigen Behörden.