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Arbeit & Gehalt

Teilzeit vs. Vollzeit – was bleibt netto?

Warum Teilzeit-Netto oft weniger stark sinkt als die Stunden: progressive Steuer, Sozialabgaben 2026 und sinnvoller Vergleich vor dem Wechsel.

10 Min. Lesezeit·Stand Juni 2026·2 Quellen

Redaktion & Vertrauen

  • Redaktionell geprüft · Stand 2026
  • 2 offizielle Quellen verlinkt
  • 4 häufig gestellte Fragen beantwortet

Veröffentlicht am 13. Juni 2026. Mehr zur Redaktion und zum Impressum.

Teilzeit: mehr als die halbe Miete netto?

Wer von 40 auf 20 Stunden wechselt, halbiert zunächst das Bruttogehhalt. Das Netto sinkt jedoch oft weniger stark – manchmal bleiben 55–65 % des Vollzeit-Nettos übrig, abhängig von Steuerklasse und Einkommen.

Grund: Lohnsteuer ist progressiv. Bei niedrigerem Brutto entfallen überproportional viele Euro in höheren Steuertarifen. So wirkt sich die Stundenreduktion netto milder aus als brutto.

Progressive Steuer und Sozialabgaben 2026

Die Einkommensteuer steigt mit dem zu versteuernden Einkommen (Grundtarif ab ca. 12.096 €, Spitzensteuersatz ab 69.878 €). Wer weniger verdient, zahlt rechnerisch einen geringeren Durchschnittssteuersatz.

Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze prozentual berechnet. In Teilzeit sinken die Arbeitnehmerbeiträge – der effektive Stundenlohn netto kann leicht steigen.

Zwei Vergleichsmodi im Rechner

Modus „proportional“: Das Teilzeit-Brutto entspricht dem Verhältnis der Stunden (z. B. 20/40 = 50 %). Modus „gleicher Stundenlohn“: Das Brutto wird aus dem Vollzeit-Stundenlohn × Teilzeitstunden berechnet – sinnvoll, wenn der Arbeitgeber den Stundenlohn beibehält.

Beide Modi verändern Brutto und damit Netto. Vergleichen Sie auch den Prozentsatz, den Sie vom Vollzeit-Netto behalten, und die monatliche Differenz in Euro.

Was der Rechner nicht abbildet

Individuelle Freibeträge, Werbungskosten, betriebliche Altersvorsorge, Zuschläge oder Minijob-Grenzen können das Ergebnis verschieben. Auch ALG-Anspruch, Rentenpunkte und betriebliche Zusatzleistungen ändern sich bei Teilzeit.

Nutzen Sie den Vergleich als Entscheidungshilfe vor dem Gespräch mit HR oder dem Arbeitgeber – nicht als verbindliche Lohnabrechnung.

Typische Szenarien

20-Stunden-Modell: Oft 55–60 % des Vollzeit-Nettos bei Steuerklasse I – genug für Familienplanung, wenn Fixkosten sinken oder ein Partner mitverdient.

32-Stunden-Modell: Nähert sich dem Vollzeit-Netto (ca. 75–85 %), behält aber mehr Freizeit. Steuerklasse III/V kann die Verteilung bei Paaren stark verändern – beide Partner separat rechnen.

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Häufig gestellte Fragen

Klicken Sie auf eine Frage – die Antwort steht direkt darunter im Seiteninhalt (nicht nur im Hintergrund für Suchmaschinen).

Warum ist Teilzeit-Netto nicht halb so hoch?

Weil Lohnsteuer progressiv ist: Bei niedrigerem Brutto fällt ein kleinerer Anteil in höhere Steuertarife. So bleibt oft mehr als 50 % des Vollzeit-Nettos übrig.

Steigt der Netto-Stundenlohn in Teilzeit?

Oft leicht, weil weniger Einkommen in hohe Steuersätze fällt. Der Rechner zeigt Brutto- und Netto-Stundenlohn für Vollzeit und Teilzeit nebeneinander.

Welche Steuerklasse ist entscheidend?

Besonders III/V vs. I: Splitting-Vorteile und unterschiedliche Freibeträge verändern den Netto-Vergleich stark. Kirchensteuer und Kinderfreibeträge ebenfalls.

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Der Rechner schätzt mit 2026-Regeln für Lohnsteuer und Sozialversicherung. Ihr Arbeitgeber rechnet mit konkreten Freibeträgen – Abweichungen sind normal.

Offizielle Quellen & weiterführende Links

Die Berechnungsgrundlagen und rechtlichen Hinweise basieren auf folgenden öffentlich zugänglichen Quellen (Stand 2026).

Hinweis zur inhaltlichen Einordnung

Dieser Ratgeber auf DirektBerechnen.de fasst allgemein gültige Regeln und öffentliche Informationen verständlich zusammen. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwälte oder Behörden. Gesetzliche Änderungen können kurzfristig eintreten – prüfen Sie verbindliche Auskünfte immer bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Ratgeber auf DirektBerechnen.de dienen der unverbindlichen Orientierung. Für verbindliche Entscheidungen wenden Sie sich an Fachpersonen oder die zuständigen Behörden.