Lohnpfändung – was passiert?
Gläubiger können bei offenen Forderungen das Arbeitseinkommen pfänden lassen. Der Gesetzgeber schützt einen existenzsichernden Teil: den pfändungsfreien Betrag nach § 850c ZPO in Verbindung mit der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung (PfändfreiGrBek).
Ab 1. Juli 2026 gelten neue Bezugsgrößen. Ohne Unterhaltspflichtigen sind 1.587,40 € Netto monatlich grundsätzlich geschützt – darüber steigt der pfändbare Anteil stufenweise.
PfändfreiGrBek 2026 – die wichtigsten Werte
Grundschonbetrag ohne Unterhaltsberechtigte: 1.587,40 € monatlich netto. Erster Unterhaltsberechtigter: +597,42 €, jeder weitere: +332,83 € auf den Schonbetrag.
Ab 4.866,30 € Netto greift die volle Pfändungsgrenze: Von weiterem Einkommen können grundsätzlich sieben Zehntel (70 %) gepfändet werden, drei Zehntel bleiben geschützt.
§ 850c ZPO – die Pfändungstabelle
§ 850c ZPO verweist auf eine amtliche Tabelle: Je nach Netto und Zahl der unterhaltsberechtigten Personen ist ein bestimmter Betrag pfändbar. Die konkreten Euro-Werte stehen in der PfändfreiGrBek und werden regelmäßig angepasst.
Unser Pfändungsrechner interpoliert die Tabelle für Ihre Eingaben – im Streitfall ist die amtliche Tabelle und die gerichtliche Prüfung maßgeblich.
Unterhaltspflichten nachweisen
Unterhaltsberechtigte Kinder oder Ehepartner erhöhen den Schonbetrag – Sie müssen die Pflichten gegenüber dem Gericht oder Pfändungsgläubiger nachweisen. Ohne Nachweis kann nur der niedrigere Grundfreibetrag gelten.
Unterhaltszahlungen, Urkunden und Kindergeldbescheide helfen bei der Dokumentation. Der Unterhaltsrechner ergänzt die Einordnung von Unterhaltspflichten.
P-Konto und Schuldnerberatung
Ein Girokonto mit Pfändungsschutz (P-Konto) schützt den gesetzlichen Freibetrag monatlich – einrichten bei der Bank mit Nachweis der Freigrenze. Es schützt das Geld nach dem Gehaltseingang.
Bei drohender oder laufender Pfändung hilft Schuldnerberatung (Verbraucherzentrale, Caritas, Diakonie): Raten verhandeln, Pfändungsschreiben prüfen, Verbraucherinsolvenz klären.