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Arbeit & Gehalt

Pfändungsfreigrenzen 2026 – Lohnpfändung & Schutz

PfändfreiGrBek ab 01.07.2026: Grundschonbetrag 1.587,40 €, Unterhaltspflichten, P-Konto und Schuldnerberatung – § 850c ZPO erklärt.

11 Min. Lesezeit·Stand Juni 2026·2 Quellen

Redaktion & Vertrauen

  • Redaktionell geprüft · Stand 2026
  • 2 offizielle Quellen verlinkt
  • 4 häufig gestellte Fragen beantwortet

Veröffentlicht am 13. Juni 2026. Mehr zur Redaktion und zum Impressum.

Lohnpfändung – was passiert?

Gläubiger können bei offenen Forderungen das Arbeitseinkommen pfänden lassen. Der Gesetzgeber schützt einen existenzsichernden Teil: den pfändungsfreien Betrag nach § 850c ZPO in Verbindung mit der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung (PfändfreiGrBek).

Ab 1. Juli 2026 gelten neue Bezugsgrößen. Ohne Unterhaltspflichtigen sind 1.587,40 € Netto monatlich grundsätzlich geschützt – darüber steigt der pfändbare Anteil stufenweise.

PfändfreiGrBek 2026 – die wichtigsten Werte

Grundschonbetrag ohne Unterhaltsberechtigte: 1.587,40 € monatlich netto. Erster Unterhaltsberechtigter: +597,42 €, jeder weitere: +332,83 € auf den Schonbetrag.

Ab 4.866,30 € Netto greift die volle Pfändungsgrenze: Von weiterem Einkommen können grundsätzlich sieben Zehntel (70 %) gepfändet werden, drei Zehntel bleiben geschützt.

§ 850c ZPO – die Pfändungstabelle

§ 850c ZPO verweist auf eine amtliche Tabelle: Je nach Netto und Zahl der unterhaltsberechtigten Personen ist ein bestimmter Betrag pfändbar. Die konkreten Euro-Werte stehen in der PfändfreiGrBek und werden regelmäßig angepasst.

Unser Pfändungsrechner interpoliert die Tabelle für Ihre Eingaben – im Streitfall ist die amtliche Tabelle und die gerichtliche Prüfung maßgeblich.

Unterhaltspflichten nachweisen

Unterhaltsberechtigte Kinder oder Ehepartner erhöhen den Schonbetrag – Sie müssen die Pflichten gegenüber dem Gericht oder Pfändungsgläubiger nachweisen. Ohne Nachweis kann nur der niedrigere Grundfreibetrag gelten.

Unterhaltszahlungen, Urkunden und Kindergeldbescheide helfen bei der Dokumentation. Der Unterhaltsrechner ergänzt die Einordnung von Unterhaltspflichten.

P-Konto und Schuldnerberatung

Ein Girokonto mit Pfändungsschutz (P-Konto) schützt den gesetzlichen Freibetrag monatlich – einrichten bei der Bank mit Nachweis der Freigrenze. Es schützt das Geld nach dem Gehaltseingang.

Bei drohender oder laufender Pfändung hilft Schuldnerberatung (Verbraucherzentrale, Caritas, Diakonie): Raten verhandeln, Pfändungsschreiben prüfen, Verbraucherinsolvenz klären.

Jetzt berechnen

Pfändungsfreigrenzen-Rechner – kostenlos & ohne Anmeldung

Berechnen Sie den pfändungsfreien Betrag und den pfändbaren Anteil Ihres Nettoeinkommens – mit Unterhaltspflichten.

Zum Pfändungsfreigrenzen-Rechner

Häufig gestellte Fragen

Klicken Sie auf eine Frage – die Antwort steht direkt darunter im Seiteninhalt (nicht nur im Hintergrund für Suchmaschinen).

Wie viel darf 2026 gepfändet werden?

Das hängt von Netto und Unterhaltspflichten ab. Nach PfändfreiGrBek ab 01.07.2026 beginnt der pfändbare Anteil oberhalb von 1.587,40 € und steigt in Stufen.

Was ändert sich ab 01.07.2026?

Die Pfändungsfreigrenzen werden per PfändfreiGrBek angepasst – u. a. 1.587,40 € Grundschonbetrag, 597,42 € für den ersten Unterhaltsberechtigten, 332,83 € für jeden weiteren.

Was ist ein P-Konto?

Ein Girokonto mit Pfändungsschutz: Der gesetzliche Freibetrag wird monatlich gutgeschrieben und ist für Gläubiger nicht zugriffsberechtigt.

Wo finde ich Schuldnerberatung?

Kostenlose oder günstige Beratung bieten Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbände und viele Kommunen – ohne Rechtsberatung durch diesen Rechner zu ersetzen.

Offizielle Quellen & weiterführende Links

Die Berechnungsgrundlagen und rechtlichen Hinweise basieren auf folgenden öffentlich zugänglichen Quellen (Stand 2026).

Hinweis zur inhaltlichen Einordnung

Dieser Ratgeber auf DirektBerechnen.de fasst allgemein gültige Regeln und öffentliche Informationen verständlich zusammen. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwälte oder Behörden. Gesetzliche Änderungen können kurzfristig eintreten – prüfen Sie verbindliche Auskünfte immer bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Ratgeber auf DirektBerechnen.de dienen der unverbindlichen Orientierung. Für verbindliche Entscheidungen wenden Sie sich an Fachpersonen oder die zuständigen Behörden.