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Arbeit & Gehalt

Pfändungsfreigrenzen Rechner – Pfändbarer Betrag

Pfändungsfreigrenze und pfändbarer Betrag berechnen ab 01.07.2026 – mit Unterhaltspflichten und Pfändungstabelle.

Quelle: § 850c ZPO – Pfändungsschutz (gesetze-im-internet.de) · +1 weitere unten

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Einkommen & Unterhaltspflichtige

Werte anpassen – das Ergebnis aktualisiert sich live

Ehepartner, Kinder oder andere Angehörige, denen Sie Unterhalt schulden – erhöht den pfändungsfreien Betrag.

Rechtsgrundlagen

  • § 850c ZPO Pfändungstabelle – pfändbare Beträge je nach Netto und Unterhaltspflichtigen.
  • PfändfreiGrBek 01.07.2026 Aktuelle Bezugsgrößen für den pfändungsfreien Betrag.
  • § 850d ZPO Oberhalb der vollen Pfändungsgrenze: 7/10 des Überschusses zusätzlich pfändbar.

Stand: 01.07.2026 (PfändfreiGrBek). Orientierungswert nach Pfändungstabelle – keine Rechtsberatung. Im Einzelfall können Sonderregeln (z. B. Pfändungsschutzkonto) gelten.

Pfändbarer Betrag (Monatlich)

608,00 €

Orientierungswert nach Pfändungstabelle (PfändfreiGrBek 01.07.2026) – kein Rechtsersatz.

Pfändungsfrei

1.587,40 €

Verbleibendes Netto

1.892,00 €

24.3 % effektiv

Pfändungsfrei

1.587,40 €

Pfändbar

608,00 €

Verbleibend

1.892,00 €

Effektiv

24.3 %

Häufig als Nächstes

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Pfändungsschutz richtet sich nach § 850c ZPO und der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung – im Streitfall Schuldnerberatung oder Fachanwalt. Unterhaltspflichten müssen glaubhaft dargelegt werden.

Schritt für Schritt

So nutzen Sie den Rechner

  1. 1

    Nettoeinkommen eingeben

    Tragen Sie Ihr Nettoeinkommen ein – monatlich, wöchentlich oder täglich je nach Zahlungsweise. Grundlage ist das pfändbare Arbeitseinkommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben.

  2. 2

    Unterhaltspflichten angeben

    Geben Sie an, wie viele Personen Ihnen gegenüber unterhaltsberechtigt sind (0–5). Jede Unterhaltspflicht erhöht den pfändungsfreien Betrag nach der Pfändungstabelle.

  3. 3

    Pfändbaren Betrag prüfen

    Der Rechner wendet die Tabelle nach § 850c ZPO und PfändfreiGrBek (ab 01.07.2026) an: Basis 1.587,40 €, gestaffelte Erhöhungen pro Unterhaltsberechtigten, volle Pfändung ab 4.866,30 €.

  4. 4

    Handlungsschritte einplanen

    Liegt Netto im Schonbetrag, ist nichts pfändbar. Bei Pfändung: P-Konto nutzen, Schuldnerberatung kontaktieren und Unterhaltsnachweise sammeln – der Rechner ersetzt keine Einzelfallprüfung.

Ausführlicher Ratgeber

Ratgeber & Hintergrund

Lohnpfändung 2026 – Grundlagen

Gläubiger können bei offenen Forderungen das Arbeitseinkommen pfänden lassen. Der Gesetzgeber schützt einen existenzsichernden Teil: den pfändungsfreien Betrag nach § 850c ZPO in Verbindung mit der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung (PfändfreiGrBek).

Ab 1. Juli 2026 gelten neue Bezugsgrößen. Ohne Unterhaltspflichtigen sind 1.587,40 € Netto monatlich grundsätzlich geschützt – darüber steigt der pfändbare Anteil stufenweise bis zur vollen Pfändungsgrenze.

§ 850c ZPO und PfändfreiGrBek 2026

§ 850c ZPO verweist auf eine amtliche Tabelle: Je nach Netto und Zahl der unterhaltsberechtigten Personen ist ein bestimmter Betrag pfändbar. Die konkreten Euro-Werte stehen in der PfändfreiGrBek – für 2026 ab 01.07.2026 unter anderem 597,42 € für den ersten Unterhaltsberechtigten und 332,83 € für jeden weiteren.

Liegt das (bereinigte) Netto bei 4.866,30 € oder darüber, greift die volle Pfändungsgrenze: Von weiterem Einkommen können grundsätzlich sieben Zehntel (70 %) gepfändet werden, drei Zehntel bleiben geschützt.

Unterhaltspflichten und Schuldnerberatung

Unterhaltsberechtigte Kinder oder Ehepartner erhöhen den Schonbetrag – Sie müssen die Pflichten gegenüber dem Gericht oder Pfändungsgläubiger nachweisen. Ohne Nachweis kann nur der niedrigere Grundfreibetrag gelten.

Bei drohender oder laufender Pfändung hilft eine Schuldnerberatung (Verbraucherzentrale, Caritas, Diakonie, kommunale Beratungsstellen): P-Konto einrichten, Raten verhandeln, Insolvenz prüfen. Dieser Rechner dient nur der ersten Orientierung.

Ausführliche Erklärung im Ratgeber

Schulden, Pfändungsschutz und Schuldnerberatung: Pfändungs-Ratgeber.

Pfändungsfreigrenzen 2026 – Lohnpfändung & Schutz

Typische Fehler bei der Berechnung

  • Brutto statt Netto eingeben – maßgeblich ist das ausgezahlte Nettoeinkommen.
  • Unterhaltspflichten vergessen – jede Pflicht erhöht den Freibetrag deutlich.
  • Alte Pfändungstabelle vor Juli 2026 nutzen – die Freigrenzen steigen regelmäßig.

Rechenbeispiel: 2.500 € netto, keine Unterhaltspflichten

Ab 01.07.2026 ist der Grundfreibetrag 1.587,40 €. Bei 2.500 € netto ist ein Teil pfändbar – der Rechner zeigt den Betrag nach der amtlichen Tabelle.

Mit einem unterhaltsberechtigten Kind steigt der Freibetrag um 597,42 € – der pfändbare Anteil sinkt entsprechend.

Fiktives Beispiel zur Veranschaulichung – Ihre Werte geben Sie oben im Rechner ein.

Häufig gestellte Fragen

Klicken Sie auf eine Frage – die Antwort steht direkt darunter im Seiteninhalt (nicht nur im Hintergrund für Suchmaschinen).

Wie viel darf 2026 gepfändet werden?

Das hängt von Netto und Unterhaltspflichten ab. Nach PfändfreiGrBek ab 01.07.2026 beginnt der pfändbare Anteil oberhalb von 1.587,40 € (ohne Unterhaltsberechtigte) und steigt in Stufen. Unser Rechner nutzt die aktuelle Tabelle nach § 850c ZPO.

Was ändert sich ab 01.07.2026?

Die Pfändungsfreigrenzen werden per PfändfreiGrBek angepasst. Für 2026 gelten u. a. 1.587,40 € Grundschonbetrag, 597,42 € für den ersten Unterhaltsberechtigten, 332,83 € für jeden weiteren und 4.866,30 € als Schwelle für die volle Pfändung.

Was zählt als unterhaltsberechtigt?

In der Regel minderjährige oder unterhaltsberechtigte Kinder sowie Ehepartner, denen Sie tatsächlich Unterhalt gewähren. Die Anerkennung obliegt dem Vollstreckungsgericht – Nachweise (Unterhaltszahlungen, Urkunden) sind wichtig.

Was ist ein P-Konto?

Ein Girokonto mit Pfändungsschutz: Der gesetzliche Freibetrag wird monatlich gutgeschrieben und ist für Gläubiger nicht zugriffsberechtigt. Es schützt das Geld nach dem Gehaltseingang – einrichten bei der Bank mit Nachweis der Freigrenze.

Wo finde ich Schuldnerberatung?

Kostenlose oder günstige Beratung bieten Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbände und viele Kommunen. Sie prüfen Pfändungsschreiben, verhandeln mit Gläubigern und klären Alternativen wie Ratenplan oder Verbraucherinsolvenz – ohne Rechtsberatung durch diesen Rechner zu ersetzen.

Offizielle Quellen & weiterführende Links

Die Berechnungsgrundlagen und rechtlichen Hinweise basieren auf folgenden öffentlich zugänglichen Quellen (Stand 2026).