Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen und hohen Wohnkosten. Seit dem Wohngeld-Plus-Gesetz 2023 gelten höhere Freibeträge und eine Heizkostenkomponente für Mieter.
Es richtet sich nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) und wird von der Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises ausgezahlt – nicht vom Jobcenter.
Wer hat Anspruch?
Voraussetzung ist, dass Sie selbst wohnen (Mieter oder Eigentümer), hilfebedürftig im Sinne des WoGG sind und keine Leistungen erhalten, die die Wohnkosten bereits vollständig abdecken – etwa Bürgergeld mit anerkannten Kosten der Unterkunft.
Die Wohnung muss angemessen sein. Liegt die Miete über der regionalen Obergrenze (Mietstufe), wird nur bis zur Grenze berücksichtigt.
Berechnung nach § 19 WoGG
Die monatliche Wohngeldhöhe folgt § 19 Abs. 1 WoGG aus anerkannter Miete oder Belastung (M), Haushaltseinkommen (Y) und haushaltsgrößenabhängigen Koeffizienten. Für Mieter wird zur Kaltmiete eine pauschale Heizkostenkomponente addiert.
Das anrechenbare Einkommen wird nach Freibeträgen ermittelt: Pro Haushaltsmitglied 12.000 € jährlich, erwerbstätige Personen zusätzlich 1.230 € Werbungskosten-Pauschale. Unser Wohngeld-Rechner wendet die Formel mit vereinfachter Einkommenspauschale an – verbindlich ist nur der Behördenbescheid.
Mietstufen I bis VII
Deutschland ist in sieben Mietstufen nach Wohnkostenniveau eingeteilt – Stufe I (günstig) bis VII (teuer). Sie bestimmen die Höchstmiete, die für Ihre Haushaltsgröße anerkannt wird.
Ihre Stufe finden Sie in der Wohngeldverordnung oder auf der Website Ihrer Kommune. Liegt Ihre Kaltmiete darüber, mindert das den Wohngeldanspruch – auch wenn Ihre tatsächliche Belastung höher ist.
Antrag stellen
Wohngeld beantragen Sie bei der zuständigen Wohngeldstelle – oft online oder per Formular. Erforderlich sind Mietvertrag, Einkommensnachweise, Kontoauszüge und Angaben zu allen Haushaltsmitgliedern.
Der Anspruch beginnt frühestens ab Antragstellung. Nutzen Sie den Rechner vorab, um Mietstufe, Heizkomponente und ungefähre Höhe einzuschätzen.
Wohngeld vs. Bürgergeld
Bürgergeld (SGB II) deckt Regelbedarf und angemessene Kosten der Unterkunft ab, wenn Sie hilfebedürftig sind. Wohngeld ist eine Zuschussleistung für erwerbstätige oder leistungsberechtigte Haushalte oberhalb der Hilfebedürftigkeitsschwelle.
Beides schließt sich in der Regel aus, wenn Bürgergeld die Wohnkosten voll trägt. Wer arbeitet und trotzdem hohe Miete zahlt, kann Wohngeld erhalten – der Bürgergeld-Rechner und Wohngeld-Rechner helfen bei der Einordnung.