Ausführlicher Ratgeber
Ratgeber & Hintergrund
Wohngeld 2026 – wer profitiert?
Wohngeld ist eine staatliche Zuschussleistung für einkommensschwache Haushalte mit hohen Wohnkosten. Seit dem Wohngeld-Plus-Gesetz 2023 gelten höhere Freibeträge und eine Heizkostenkomponente für Mieter.
Anspruch setzt voraus, dass Sie selbst wohnen (Mieter oder Eigentümer), nicht anderweitig durch Leistungen wie Bürgergeld die Kosten der Unterkunft voll abgedeckt bekommen und die Wohnung angemessen ist.
Berechnung nach WoGG § 19
Die monatliche Wohngeldhöhe folgt § 19 Abs. 1 WoGG: 1,15 × (M − (a + b × M + c × Y) × Y). Dabei ist M die anerkannte monatliche Miete bzw. Belastung (gekappt nach Mietstufe), Y das monatliche Haushaltseinkommen nach Freibeträgen und Pauschalen.
Die Koeffizienten a, b und c hängen von der Haushaltsgröße ab (WoGG Anlage 2). Unser Rechner wendet diese Formel mit der vereinfachten Einkommenspauschale (31 % Abzug für Steuern und Sozialabgaben) an.
Mietstufen, Heizkosten und Freibeträge
Deutschland ist in sieben Mietstufen (I–VII) eingeteilt. Je höher die Stufe, desto höher die anerkennungsfähige Mietobergrenze für Ihre Haushaltsgröße. Liegt Ihre Kaltmiete plus Heizkostenkomponente darüber, wird nur bis zur Grenze berücksichtigt.
Für Mieter addiert das Gesetz eine pauschale Heizkostenkomponente zur Kaltmiete (stufenweise nach Haushaltsgröße). Pro Haushaltsmitglied werden 12.000 € Einkommen jährlich nicht angerechnet; erwerbstätige Personen erhalten zusätzlich 1.230 € Werbungskosten-Pauschale.
Antrag bei der Wohngeldstelle
Wohngeld beantragen Sie bei der Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde oder des Landkreises – oft online oder per Formular. Erforderlich sind Mietvertrag, Einkommensnachweise, Kontoauszüge und Angaben zu allen Haushaltsmitgliedern.
Der Anspruch beginnt frühestens ab Antragstellung. Nutzen Sie den Rechner vorab, um Mietstufe, Heizkomponente und ungefähre Höhe einzuschätzen – verbindlich ist nur der Bescheid der Behörde.