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Wohnen & Immobilien

Mieterhöhung 2026 – Kappungsgrenze & § 558 BGB

Was Mieter bei Mieterhöhungsschreiben prüfen müssen: Vergleichsmiete, 20-%- bzw. 15-%-Kappung, Fristen und Zustimmung.

11 Min. Lesezeit·Stand Juni 2026·2 Quellen

Redaktion & Vertrauen

  • Redaktionell geprüft · Stand 2026
  • 2 offizielle Quellen verlinkt
  • 4 häufig gestellte Fragen beantwortet

Veröffentlicht am 13. Juni 2026. Mehr zur Redaktion und zum Impressum.

Mieterhöhung nach § 558 BGB

Vermieter dürfen die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben – wenn sie schriftlich begründen und die gesetzlichen Grenzen einhalten.

Als Mieter müssen Sie nicht automatisch zustimmen. Prüfen Sie Form, Begründung, Kappungsgrenze und Fristen, bevor Sie unterschreiben.

Kappungsgrenze: 20 % oder 15 %

In drei Jahren darf die Miete höchstens um 20 % steigen – in Gemeinden mit qualifizierter Mietpreisbremse oft nur 15 %.

Bereits erfolgte Erhöhungen (auch Modernisierung nach § 559 BGB) werden angerechnet. Der Rechner zeigt den verbleibenden Spielraum.

15-Monats-Frist & Erhöhungsschreiben

Zwischen zwei Mieterhöhungen nach § 558 müssen mindestens 15 Monate liegen.

Das Schreiben muss die neue Gesamtmiete, den Wirksamkeitszeitpunkt und eine nachvollziehbare Begründung enthalten – § 558a BGB.

Zustimmung und Widerspruch

Ohne Ihre Zustimmung tritt die Erhöhung nicht in Kraft. Lehnt der Vermieter ab, kann er die Zustimmung gerichtlich einholen (§ 558b BGB).

Bei Zweifeln: Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht – der Rechner liefert nur eine Orientierung, keine Rechtsberatung.

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Häufig gestellte Fragen

Klicken Sie auf eine Frage – die Antwort steht direkt darunter im Seiteninhalt (nicht nur im Hintergrund für Suchmaschinen).

Wie hoch darf die Mieterhöhung 2026 sein?

Höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und innerhalb der Kappungsgrenze von 20 % bzw. 15 % in drei Jahren.

Muss ich zustimmen?

Nein. Prüfen Sie erst Form, Begründung und Grenzen – Zustimmung ist freiwillig, bis ein Gericht sie ersetzt.

Was ist der Unterschied zur Mietpreisbremse?

§ 556g begrenzt vor allem Neu- und Wiedervermietung. § 558 betrifft laufende Mietverhältnisse und Vergleichsmiete bei Bestandsmieten.

Zählt Modernisierung zur Kappung?

Ja – Erhöhungen nach § 559 BGB werden auf die Kappungsgrenze angerechnet.

Offizielle Quellen & weiterführende Links

Die Berechnungsgrundlagen und rechtlichen Hinweise basieren auf folgenden öffentlich zugänglichen Quellen (Stand 2026).

Hinweis zur inhaltlichen Einordnung

Dieser Ratgeber auf DirektBerechnen.de fasst allgemein gültige Regeln und öffentliche Informationen verständlich zusammen. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwälte oder Behörden. Gesetzliche Änderungen können kurzfristig eintreten – prüfen Sie verbindliche Auskünfte immer bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Ratgeber auf DirektBerechnen.de dienen der unverbindlichen Orientierung. Für verbindliche Entscheidungen wenden Sie sich an Fachpersonen oder die zuständigen Behörden.