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Glossar

Zu versteuerndes Einkommen (zvE)

Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen.

Im Detail

zvE = Summe Einkünfte minus Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge.

Progressiver Einkommensteuertarif 2026: Eingangssteuersatz 14 %, Spitzensteuersatz ab ca. 68.000 € zvE (Single).

Häufige Fragen zu diesem Begriff

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Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen.

zvE und Brutto – dasselbe?

Nein. Brutto ist vor Steuern und SV. zvE ist die steuerliche Bemessungsgrundlage nach vielen Abzügen.

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