Glossar
Pendlerpauschale
Entfernungspauschale zur Arbeit: 0,30 €/km (0,38 € ab km 21) als Werbungskosten, einfache Strecke.
Im Detail
Die Entfernungspauschale ist Werbungskosten in der Steuererklärung – unabhängig davon, ob Sie Auto, Bahn oder Fahrrad nutzen.
Erstes Tätigkeitsstättenprinzip: nur eine Strecke zählt. Homeoffice-Tage ohne Fahrt zur Firma haben keinen Kilometeranspruch.
Häufige Fragen zu diesem Begriff
Tippen Sie auf eine Frage – die Antwort erscheint direkt darunter.
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
0,30 € pro km (einfache Strecke) bis 20 km, ab 21. km 0,38 € – als Werbungskosten in der Steuererklärung.
Gilt die Pendlerpauschale für Homeoffice?
Nur für die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte – reine Homeoffice-Tage ohne Fahrt zur Firma haben keinen Kilometeranspruch.
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