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Glossar

Pendlerpauschale

Entfernungspauschale zur Arbeit: 0,30 €/km (0,38 € ab km 21) als Werbungskosten, einfache Strecke.

Im Detail

Die Entfernungspauschale ist Werbungskosten in der Steuererklärung – unabhängig davon, ob Sie Auto, Bahn oder Fahrrad nutzen.

Erstes Tätigkeitsstättenprinzip: nur eine Strecke zählt. Homeoffice-Tage ohne Fahrt zur Firma haben keinen Kilometeranspruch.

Häufige Fragen zu diesem Begriff

Tippen Sie auf eine Frage – die Antwort erscheint direkt darunter.

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

0,30 € pro km (einfache Strecke) bis 20 km, ab 21. km 0,38 € – als Werbungskosten in der Steuererklärung.

Gilt die Pendlerpauschale für Homeoffice?

Nur für die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte – reine Homeoffice-Tage ohne Fahrt zur Firma haben keinen Kilometeranspruch.

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