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Arbeit & Gehalt

GKV vs. PKV 2026 – Kosten, Leistungen, Wechsel

Gesetzliche oder private Krankenversicherung? Beiträge, Arbeitgeberzuschuss, Familie und Rückkehr in die GKV – Entscheidungshilfe für Angestellte.

14 Min. Lesezeit·Stand Juni 2026·2 Quellen

Redaktion & Vertrauen

  • Redaktionell geprüft · Stand 2026
  • 2 offizielle Quellen verlinkt
  • 4 häufig gestellte Fragen beantwortet

Veröffentlicht am 13. Juni 2026. Mehr zur Redaktion und zum Impressum.

Wer darf wählen?

Pflichtversichert in der GKV sind die meisten Arbeitnehmer unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400 € brutto/Jahr). Darüber dürfen Angestellte in die PKV wechseln – Selbstständige und Beamte haben andere Regeln.

Der Wechsel ist langfristig: Rückkehr in die GKV ist für viele nur unter 55 Jahren und bei Einkommensrückgang möglich. Vor dem Wechsel Kosten über Jahre modellieren, nicht nur den Einstiegsmonat vergleichen.

GKV: einkommensabhängig

Der GKV-Beitrag hängt vom Brutto ab (bis Beitragsbemessungsgrenze). Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen KV und PV; dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag.

Familienversicherung: Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen können oft beitragsfrei mitversichert sein – ein großer Vorteil gegenüber PKV-Tarifen pro Person.

PKV: individueller Tarif

PKV-Beiträge basieren auf Alter, Gesundheitszustand (bei Eintritt), Leistungsumfang und Selbstbehalt – nicht auf dem Brutto. Jung und gesund wirkt PKV oft günstiger.

Im Alter steigen PKV-Beiträge durch Alterungsrückstellungen und Tarifanpassungen. Kinder in PKV zahlen eigenen Beitrag – kein Familienversicherungs-Modell wie in der GKV.

Arbeitgeberzuschuss PKV

Wechselt ein Angestellter in die PKV, muss der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen – mindestens die Hälfte dessen, was er bei GKV gezahlt hätte (KV + PV, begrenzt durch BBG).

Ohne AG-Zuschuss wirkt PKV im Netto oft deutlich teurer. Im PKV-GKV-Vergleichsrechner AG-Zuschuss und PKV-Prämie gemeinsam betrachten.

Leistungen und Selbstbehalt

GKV: umfassender Leistungskatalog, Zuzahlungen, keine Tarifwahl im engeren Sinn. PKV: Leistungsumfang und Erstattungsquote hängen vom gewählten Tarif ab.

Günstige PKV-Tarife können hohe Selbstbehalte oder eingeschränkte Leistungen haben – der Monatsbeitrag allein ist kein Qualitätsmaß.

Rechenbeispiel & Rechner

Angestellter, 4.500 € brutto, GKV ca. 380 € AN-Anteil. PKV 520 € Prämie minus AG-Zuschuss ca. 190 € → Netto-PKV oft 50–80 € über oder unter GKV – je nach Tarif und Zusatzbeitrag.

Unser PKV-GKV-Vergleichsrechner rechnet GKV-Beitrag, PKV-Prämie und Arbeitgeberzuschuss gegenüber. Der Krankenkassenbeitrag-Rechner zeigt den GKV-Abzug auf der Lohnabrechnung.

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Häufig gestellte Fragen

Tippen Sie auf eine Frage – die Antwort erscheint direkt darunter.

Lohnt sich PKV für Angestellte?

Kommt auf Alter, Familienstand, Tarif und AG-Zuschuss an. Jung ohne Kinder kann PKV netto günstiger sein; mit Familie oft GKV wegen Familienversicherung. Langfristige Beitragsentwicklung mit einplanen.

Kann ich von PKV zurück in die GKV?

Unter 55 Jahren oft nur bei Einkommen unter der JAEG oder als Arbeitnehmer mit Einkommen unter der Geringverdienergrenze. Ab 55 meist dauerhaft PKV – Ausnahmen für ehemals GKV-Pflichtige.

Was zahlt der Arbeitgeber bei PKV?

Mindestens 50 % des GKV-Beitrags (KV + PV), den er bei GKV-Versicherung gezahlt hätte – begrenzt auf den Betrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

PKV oder GKV mit Kindern?

In der GKV können Kinder oft familienversichert sein. In der PKV zahlt jedes Kind einen eigenen Beitrag – das kann die PKV deutlich teurer machen als der reine Erwachsenen-Tarif vermuten lässt.

Offizielle Quellen & weiterführende Links

Die Berechnungsgrundlagen und rechtlichen Hinweise basieren auf folgenden öffentlich zugänglichen Quellen (Stand 2026).

Hinweis zur inhaltlichen Einordnung

Dieser Ratgeber auf DirektBerechnen.de fasst allgemein gültige Regeln und öffentliche Informationen verständlich zusammen. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwälte oder Behörden. Gesetzliche Änderungen können kurzfristig eintreten – prüfen Sie verbindliche Auskünfte immer bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Ratgeber auf DirektBerechnen.de dienen der unverbindlichen Orientierung. Für verbindliche Entscheidungen wenden Sie sich an Fachpersonen oder die zuständigen Behörden.