Glossar
Bedarfsgemeinschaft
Personen, die zusammenwohnen und wirtschaftlich als Einheit betrachtet werden – Einkommen und Vermögen werden gemeinsam angerechnet.
Im Detail
Partner, Kinder und ggf. Eltern in einem Haushalt bilden oft eine Bedarfsgemeinschaft. Einkommen des Partners wird regelmäßig angerechnet.
Ausnahmen gelten z. B. bei getrennten Haushalten trotz Ehe – das Jobcenter prüft Wirtschaftlichkeit und tatsächliche Lebensgemeinschaft.
Häufige Fragen zu diesem Begriff
Tippen Sie auf eine Frage – die Antwort erscheint direkt darunter.
Wer gehört zur Bedarfsgemeinschaft?
Typisch Partner im gemeinsamen Haushalt und minderjährige Kinder. Erwachsene Kinder können unter Umständen ausgeschlossen sein.
Wird Einkommen des Partners angerechnet?
Ja – Einkommen und Vermögen in der Bedarfsgemeinschaft werden zusammengerechnet und mindern den Leistungsanspruch.
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