Glossar
Regelbedarf (Bürgergeld)
Monatlicher Pauschalbetrag für Lebensunterhalt im Bürgergeld – abhängig von Alter und Stellung in der Bedarfsgemeinschaft (2026: z. B. 563 € für Alleinstehende).
Im Detail
Der Regelbedarf deckt Nahrung, Kleidung, Haushaltsenergie und persönlichen Bedarf ab – Miete ist separat als KdU. Die Beträge steigen mit dem Alter in der Bedarfsgemeinschaft (Erwachsene, Jugendliche, Kinder).
Jobcenter und Sozialamt prüfen Einkommen und Vermögen; der Regelbedarf ist die Grundlage des monatlichen Bedarfs, nicht automatisch der Auszahlungsbetrag.
Praxis: Im Bürgergeld-Rechner Regelbedarf, KdU und Mehrbedarfe gemeinsam betrachten.
Häufige Fragen zu diesem Begriff
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Wie hoch ist der Regelbedarf 2026?
Für Alleinstehende etwa 563 € monatlich – abhängig von Alter und Stellung in der Bedarfsgemeinschaft. Kinder und Partner haben eigene Regelbedarfsstufen.
Ist der Regelbedarf das gleiche wie Bürgergeld?
Nein. Bürgergeld umfasst Regelbedarf plus anerkannte Kosten der Unterkunft und ggf. Mehrbedarfe – nicht jeder Bedarf wird voll ausgezahlt.
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Verwandte Begriffe
KdU (Kosten der Unterkunft)
Anerkennungsfähige Miet- und Heizkosten im Bürgergeld, sofern die Wohnung angemessen ist.
Bedarfsgemeinschaft
Personen, die zusammenwohnen und wirtschaftlich als Einheit betrachtet werden – Einkommen und Vermögen werden gemeinsam angerechnet.
Wohngeld
Staatlicher Zuschuss zu Miete oder Belastung für einkommensschwache Haushalte – unabhängig vom Bürgergeld, seit 2023 reformiert.